Berlin. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) lehnt einen für alle Briefdienste allgemeinverbindlichen Mindestlohn ab. Eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung würde nach HDE-Auffassung in die Tarifzuständigkeit des Einzelhandels eingreifen. „Das können wir nicht hinnehmen“, verbreitete heute der Verband in einer Erklärung. Zur Begründung heißt es, mehr als 10.000 Postagenturen und Post-Service-Shops würden nicht von der Post AG betrieben, sondern von Einzelhandelsunternehmen und anderen Gewerbetreibenden. Diese setzten dafür eigenes Personal ein, das sonst überwiegend im Verkauf tätig sei. Der HDE fordert den von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste auf, beim Geltungsbereich seiner Tarifverträge „nicht in fremden Gewässern zu fischen“. Der Verband schließt aus, dass der ausgehandelte Tarifvertrag die Kriterien der Allgemeinverbindlichkeitserklärung erfüllt - das sind mindestens 50 Prozent Tarifbindung für die Branchenbeschäftigten. Bisher habe niemand die in den Postagenturen beschäftigten Einzelhandels-Arbeitnehmer berücksichtigt. Die Deutsche Post zahlt den Angaben zufolge Einzelhändlern eine Basisvergütung von 760 Euro im Monat für die Annahme und Weiterleitung von Briefsendungen. Das reiche „nicht aus, auch nur eine einzige Vollzeitkraft nach dem Post-Mindestlohntarifvertrag zu bezahlen“. (dpa)
Einzelhandel kritisiert Mindestlohndebatte
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels sieht mehr als 10.000 Postagenturen durch Mindestlohn bedroht