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Drei Jahre Haft für Chef von Krismar Transport

07.12.2020 15:56 Uhr
Richterhammer, Urteil, Gerichtsentscheidung
Der Chef von Krismar Transport aus Wingene ist von einem Gericht in Brügge zu einer Gefägnisstrafe verurteilt worden
© Foto: Andrea Warnecke/dpa/picturel-alliance

Der Chef des belgischen Transportunternehmens aus Wingene ist wegen Menschenhandels, fahrlässiger Tötung und mehrerer Fälle von Sozialdumping zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt worden.

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Brügge. Der Chef des belgischen Transportunternehmens Krismar Transport aus Wingene ist von einem Gericht in Brügge wegen Menschenhandels, fahrlässiger Tötung und mehrerer Fälle von Sozialdumping zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Zwei Jahre wurden dabei auf Bewährung ausgesetzt. Ein polnischer Mitarbeiter des Unternehmens, der als Headhunter Lkw-Fahrer für Krismar angeworben hatte, wurde zu 15 Monaten Haft inklusive drei Monate auf Bewährung verurteilt.

Krismar Transport hatte schon länger unter Verdacht des Sozialbetrugs gestanden, als in der Nacht vom 31. März zum 1. April 2012 zwei polnische Lkw-Fahrer bei einem Feuer auf dem Werksgelände ums Leben kamen. Die 27- und 28-jährigen Männer hatten zusammen mit sieben anderen polnischen Fahrern in einer Lagerhalle geschlafen, in der sie vom jetzt verurteilten Unternehmer einquartiert worden waren. Als das Feuer in der Halle ausbrach, konnten sich die beiden Opfer nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen. Zwei weitere polnische Fahrer erlitten bei der Flucht vor den Flammen schwere Verletzungen. Die Ursachen für den Brand sind bis heute nicht geklärt.

Beklagte weisen jegliche Schuld von sich

Fünf Jahre später starb ein weiterer polnischer Lkw-Fahrer auf dem Gelände des Unternehmens. Er erlag einer Abgas-Vergiftung in seiner Fahrerkabine.

In der Gerichtsverhandlung, die laut belgischen Medien immer wieder verschoben werden musste, wiesen der Chef von Krismar, der polnische Headhunter sowie vier weitere Mitarbeiter des Unternehmens jegliche Schuld von sich. Die Anwälte der Verurteilten kündigten an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. (kw)

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