Berlin. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat die Unternehmen in Deutschland aufgerufen, sich auf das neue Antidiskriminierungsrecht einzustellen. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten alle Betriebe umgehend Beschwerdestellen einrichten, riet der DIHK heute in Berlin. Laut Gesetz muss ein Ansprechpartner für Beschwerden benannt werden. Das lange umstrittene Gleichbehandlungsgesetz ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt damit knapp drei Wochen später als geplant und trotz einiger redaktioneller Mängel am Freitag in Kraft. Das Gesetz setzt Richtlinien der EU um und sieht vor, dass im Arbeits- und Zivilrecht niemand aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminiert werden darf. Der DIHK befürchtet negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und Unsicherheiten bei Stellenausschreibungen, Bewerbungsgesprächen und Kündigungen. „Vor allem werden die Chancen derer verringert, die dringend einen Arbeitsplatz suchen. Denn die Folge wird sein, dass sich die Unternehmen bei Neueinstellungen zurückhalten werden“, meinte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. Das Bundesjustizministerium hatte die Befürchtungen der Wirtschaftsverbände stets als unbegründet zurückgewiesen. In letzter Minute waren noch einige weitere Änderungen vorgenommen worden. Dies betraf etwa das Klagerecht des Betriebsrates und eine neue Beweisregelung. Gestrichen wurde der Diskriminierungstatbestand Weltanschauung, um zu verhindern, dass sich Rechtsextreme darauf berufen. Bei der Überarbeitung unmittelbar vor der Verabschiedung war es jedoch zu einigen Fehlern gekommen, die jetzt nach der Sommerpause mit einer Gesetzesänderung klargestellt werden müssen. (dpa/sb)
DIHK: Antidiskriminierungsrecht verlangt Vorbereitung
Neue Richtlinie tritt diesen Freitag in Kraft: DIHK befürchtet negative Auswirkungen auf Arbeitsmarkt