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Deutsches Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Viele schwarze Schafe

14.11.2007 18:11 Uhr
Deutsches Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Viele schwarze Schafe
Mehrere Ausnahmegenehmigungen haben die Beamten gesehen

Die Polizei ist verärgert über die „Großzügigkeit“ deutscher Behörden bei der Erstellung von Ausnahmegenehmigungen

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Winsen/Luhe. Das deutsche Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW wird offenkundig immer mehr zu einer Farce. Diesen Rückschluss lassen die Ergebnisse einer länderübergreifenden Schwerpunktkontrolle im Bereich des Maschener Kreuzes (Hamburg/Niedersachsen) sowie an der Landesgrenze von Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der Ost-West-Autobahnen A 20 und A 24 zu, die am vergangenen Sonntag über die Bühne ging. „Es sind sehr viel mehr schwarze Schafe unterwegs“, berichtete Polizeihauptkommissar Oliver Kues vom Autobahnpolizeikommissariat Winsen/Luhe gegenüber der VerkehrsRundschau. Er leitete die jüngste Kontrolle, die am Sonntag im Zeitraum von 14 Uhr bis 22 Uhr – dem Ende des Fahrverbots – durchgeführt wurde. Man habe sich zu einer so ausgedehnten Kontrolle entschlossen, weil die Erfahrung zeige, dass viele LKW-Fahrer bereits gegen 19 Uhr aufbrächen. Auch das zeigte die Kontrolle: Deutsche Kommunen tragen systematisch dazu bei, dass das Verbot im Wortsinne umfahren werden kann. So trafen die Beamten aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein im Rahmen der LKW-Fahrer-Überprüfung auf mehrere „Ausnahmegenehmigungen“. Einige hatten teilweise den Charakter von „Freifahrtscheinen“, mussten die Beamten feststellen. Auch fielen erneut Kommunen auf, die für ihre Großzügigkeit hinsichtlich der Anzahl der Ausnahmegenehmigungen und der inhaltlichen Vorgaben bereits in der Vergangenheit aktenkundig geworden waren. Namentlich wurde der VerkehrsRundschau die Stadt Lübeck sowie der Kreis Ostholstein genannt. Ganz offenkundig sehen die Kommunen in der Ausstellung der Genehmigungen eine gute und bequeme Art, eine interessante Einnahmequelle zu erschließen. Im Bereich des Maschener Kreuzes, wo die großen Nord-Süd-Achsen A 1 und A 7 sowie deren Querverbindungen zusammenkommen, wurden im Kontrollzeitraum 78 LKW überprüft. Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot lagen in 26 Fällen vor. In Schleswig-Holstein waren es bei 59 kontrollierten LKW 29 Verstöße gegen das Fahrverbot. Während die niedersächsischen Beamten in 21 Fällen die Weiterfahrt untersagten, waren es in Schleswig-Holstein 27 Fahrzeuge. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten auch andere Verfehlungen fest, allen voran Verstöße gegen die Fahrpersonalvorschriften. Einen dicken Fisch zogen die niedersächsischen Beamten in Form eines niederländischen LKW an Land, der auf der A 1 mit einem Gesamtgewicht von 52 Tonnen angetroffen wurde. Dem Fahrer wurde die Weiterreise untersagt, zudem wurde eine Sicherheitsleistung von 850 Euro erhoben. Ein erschütterndes Erlebnis hatten die Kontrollbeamten auf der A 7 bei Garlstorf. Dort war ihnen ein dänischer LKW aufgefallen, mit dem ein Wohnwagen auf einem Tieflader befördert wurde. Im Zuge der Kontrolle konnte der Fahrer mit Müh und Not aus dem Führerhaus steigen. Er wurde mit Verdacht auf einen akuten Bandscheibenvorfall mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus transportiert. In Schleswig-Holstein fiel ein völlig überladener LKW auf. Er hatte eine besonders eilbedürftige Fracht an Bord: Weihnachtsbäume. Fahrer und Unternehmer erhielten ein saftiges Bußgeld, da der LKW zudem eine Vielzahl von technischen Mängeln aufwies. Auch 2008 sollen wieder Schwerpunktkontrollen durchgeführt werden. Bernward Franzky, Hauptgeschäftsführer beim Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen, war über das Ergebnis entsetzt. „Die dreisten und zahlreichen Verstöße sind eine massive Benachteiligung der seriös arbeitenden Unternehmen“, sagte Franzky. Er sprach sich dafür aus, dass die „zuständigen Genehmigungsbehörden in ganz Deutschland Ausnahmegenehmigungen restriktiv und vor allem nach einheitlichen Kriterien vergeben“. Ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Genehmigungen sei „im Interesse von Politik, Behörden, Bürgern und Unternehmern“. (eha)

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