Deutsche Post erwartet Geldsegen von gut einer Milliarde Euro

01.07.2008 10:12 Uhr
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EU-Gericht kippt Entscheidung der EU-Kommission, wonach die Post 572 Millionen Euro unerlaubte Beihilfen an den Bund zurückzahlen muss

Luxemburg. Nach einem Urteil der Luxemburger EU-Richter kann die Deutsche Post vom Bund rund eine Milliarde Euro zurückfordern. Das EU-Gericht Erster Instanz kippte am heutigen Dienstag eine sechs Jahre alte Entscheidung der EU-Kommission, wonach die Post 572 Millionen Euro unerlaubte Beihilfen plus 335 Millionen Euro Zinsen an den Bund zurückzahlen muss. Inklusive inzwischen aufgelaufener Zinsen macht der Betrag nach ergänzenden Angaben inzwischen über eine Milliarde Euro aus. Im Jahr 2002 war die Deutsche Post von der Kommission zur Rückzahlung angeblicher Beihilfen plus Zinsen in Höhe von 907 Millionen Euro verpflichtet worden. Die Kommission hatte entschieden, dass die Deutsche Post in den Jahren 1994 bis 1998 eine Kostenunterdeckung im Wettbewerbsbereich Geschäftskundenpakete durch eine unzulässige Quersubventionierung aus staatlichen Beihilfen zur Finanzierung des Universaldienstes ausgeglichen habe. Dagegen hatte das Unternehmen vor dem zuständigen Europäischen Gericht Erster Instanz geklagt. Dennoch musste die Post Anfang 2003 als Folge der Kommissionsentscheidung 572 Millionen Euro festgestellte Beihilfe plus 335 Millionen Euro Zinsen an die Bundesrepublik Deutschland zahlen. Dieser Betrag plus weiterer angefallener Zinsen könnte nunmehr vom Bund an die Deutsche Post zurückgezahlt werden. Die Post rechnet schon in den nächsten Wochen mit dem Eingang des Geldes. Die Rückzahlung sei unabhängig von einer möglichen Berufung in dem Beihilfestreit. Die vor Gericht jetzt unterlegene EU-Kommission kann innerhalb von zwei Monaten Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. Nach dem Urteil müsse das Geld vom Bund aber erst einmal "sofort" und "automatisch" kommen, erläuterte eine Post- Sprecherin. Die Rückzahlung kommt unter dem Strich etwa einem Netto- Jahresgewinn des Konzerns (2007: 1,39 Mrd. Euro) gleich. Die Mittel sollen nach Angaben des Unternehmens vorzugsweise für eine Auszahlung an die Aktionäre verwendet werden. Die Bundesregierung hat das Urteil des EU-Gerichts im Beihilfestreit zwischen der Deutschen Post und der EU-Kommission trotz hoher Haushaltsbelastungen begrüßt. Mit der Entscheidung der EU-Richter sei die deutsche Rechtsauffassung bestätigt worden, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Die Rückzahlung des Bundes an die Post AG werde im laufenden Haushalt aufgefangen. Die Rede ist von gut einer Milliarde Euro. Die Belastung sei eine Gegenbuchung zu einer Entlastung, die der Bund gar nicht gewollt habe, hieß es im Finanzministerium weiter. Die Post bekomme das Geld zurück, was ihr auch aus Sicht der Bundesregierung zugestanden habe. Die EU-Kommission hat bisher nicht darüber entschieden, ob sie das Urteil anficht. Das sagte der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes in Brüssel. "Wir sehen uns das Urteil genau an." Die Kommission setze ihr neue, im September 2007 begonnene Untersuchung zu Beihilfen für die Deutsche Post fort. "Wir werden dabei das Urteil des EU-Gerichts berücksichtigen", hieß es weiter. (dpa/stb)

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