Deutsche Bahn muss Platz für Wettbewerber machen

01.07.2026 08:23 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Die DB InfraGo muss künftig 25 bis 40 Prozent der Kapazitäten auf bstimmten Strecken an andere Unternehmen als die Deutsche Bahn vergeben
© Foto: Deutsche Bahn AG/Volker Emersleben

Nach einem Beschluss der Bundesnetzagentur muss die Deutsche Bahn künftig auf lukrativen Strecken mehr Platz für Wettbewerber machen. Das könnte auch Auswirkungen auf den Güterverkehr haben.

Die Deutsche Bahn muss künftig Wettbewerbern im Fernverkehr mindestens ein Viertel der Kapazitäten auf hochbelasteten Strecken überlassen. Das geht aus einem Beschluss der Bundesnetzagentur hervor, den die Behörde veröffentlicht hat. Demnach muss die zuständige Bahn-Infrastrukturtochter DB InfraGo künftig demnach 25 bis 40 Prozent der Kapazitäten auf solchen Strecken an andere Unternehmen als die Fernverkehrssparte der Bahn vergeben.

Forderung des italienischen Zugunternehmens Italo

Mit dem Beschluss entspricht die Behörde einer zentralen Forderung des italienischen Zugunternehmens Italo, das für 2028 den Markteintritt in Deutschland plant. Das Unternehmen will dafür 30 Hochgeschwindigkeitszüge für 56 tägliche Zugverbindungen ab dem Frühjahr 2028 auf die Gleise schicken. Italo hat die Bundesnetzagentur angerufen, die die Aufsicht über die Trassenvergabe hat. Die Behörde hat nun im Sinne des Unternehmens entschieden.

Mindestmaß an Zugang für Wettbewerber

„Wettbewerber der DB Fernverkehr wie Italo oder FlixTrain müssen viel Geld in neue Fahrzeuge investieren“, teilte Netzagentur-Chef Klaus Müller mit. „Sie konnten bisher aber nicht verlässlich abschätzen, ob sie auf der Schiene genug Nutzungsrechte bekommen.“ Die Wettbewerbsklausel soll das ändern, denn sie garantiere „ein Mindestmaß an Zugang für Wettbewerber im vertakteten Fernverkehr, ohne Kapazität für andere Verkehrsarten zu blockieren“, betonte Müller.

Problem von Knoten und Kapazität verschärft

Man wolle den Beschluss der Bundesnetzagentur „nun im Detail analysieren, bewerten und die nächsten Schritte prüfen“, teilte die DB InfraGo in einer ersten Reaktion mit. In wesentlichen Punkten teile die BNetzA die Rechtsauffassung der DB InfraGo, man sehe allerdings „erhebliche Risiken bei Kapazität und Verkehr für die Fläche“, so die DB-Tochter. Durch die Entscheidung der Bundesnetzagentur sieht die DB InfraGo die Gefahr, dass strukturelle Problem von Knoten und Kapazität verschärft würden: Auf den Hauptachsen bestünde zwar eine hohe Wettbewerbsdichte. Gleichzeitig würden potenziell in den Knoten jedoch Kapazitäten fehlen, um Fernverkehrsangebote zur Anbindung der Fläche zu integrieren. Man werde daher prüfen, wie eine solche Regelung sinnvoll ausgestaltet werden kann.

Wettbewerb darf keine Güterverkehre verdrängen

Es müsse verhindert werden, dass „Fernverkehr nur noch auf den stark nachgefragten Strecken mit sehr hohem Fahrgastpotential stattfindet“, sagte Matthias Gastel, Berichterstatter der grünen Bundestagsfraktion für Bahnpolitik. Deutschland sei das einzige Land in Europa ohne einen Aufgabenträger für den Fernverkehr. Es brauche „eine Sicherstellung, dass alle Fernverkehrslinien gefahren und ausgebaut werden. Zudem darf der Wettbewerb auch keine Regional- und Güterverkehre verdrängen. Es braucht einen Wettbewerb im Fernverkehrsmarkt, auf dem es fair zugeht und die Interessen von Fahrgästen und Güterkunden gewahrt bleiben“.


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