Berlin. Diese soll der Bundestag als Grundsätze und Antrag an die Bundesregierung in zwei Wochen beschließen. So heißt es: Der Bundesverkehrsminister „wird gebeten, möglichst bis zum 31. März 2007 auf Basis dieser Eckpunkte einen ressortabgestimmten Referentenentwurf für ein Privatisierungsgesetz vorzulegen, der die vertragliche Konstruktion zwischen Bund und DB AG enthält“. Damit ist die zwischen Bund und Bahn zu schließende Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung gemeint, in der unter anderem die jährlichen Zuwendungen des Bundes von 2,5 Milliarden Euro für den Erhalt des bestehenden Netzes festgelegt sind. An dem von der DB zu erstellenden Netzzustandsbericht sind externe Experten zu beteiligen. „Vor der Teilprivatisierung der DB AG ist die Kapitalmarktreife dem Deutschen Bundestag durch die Bundesregierung darzulegen.“ Im einzelnen gilt: - „An der DB AG werden noch in dieser Legislaturperiode private Investoren beteiligt.“ - Die nach der Teilprivatisierung der DB AG nach dem Grundgesetz (Art. 87e Abs. 4) weiter bestehende Infrastrukturverantwortung des Bundes „muss umfassend gesichert werden“. Die Bahn bekommt Qualitätsziele für den Netzerhalt vorgegeben und erfährt Sanktionen bei Vertragsverletzung (zum Beispiel bei Vernachlässigung regionaler Schieneninfrastruktur oder Bahnhöfe). - Die Infrastrukturunternehmen der Bahn (für Netz, Service, Immobilien, Energieversorgung) werden vor der Kapitalprivatisierung ins Eigentum des Bundes überführt, und damit dem Zugriff privater Investoren entzogen. - Die DB AG betreibt die Infrastruktur für einen vertraglich zu vereinbarenden Zeitraum – geplant sind mindestens zehn Jahre. Voraussetzungen: Sie muss die gesetzlichen Aufgaben der Netzpflege einhalten und der Bund verpflichtet sich, „rechtzeitig vor Auslaufen des Vertrages über eine Verlängerung zu entscheiden“. - „Die DB AG erhält die Möglichkeit, Schienenverkehr und Infrastruktur in einer wirtschaftlichen Einheit zu betreiben und zu bilanzieren.“ - „Zusätzliche Schulden und Risiken für den Bundeshaushalt werden ausgeschlossen.“ - „Es wird sichergestellt, dass der konzerninterne Arbeitsmarkt der DB AG und das Beschäftigungsbündnis fortgeführt werden können.“ - „Zur Sicherung des diskriminierungsfreien Netzzugangs und eines fairen Wettbewerbs auf der Schiene werden die Regulierungsinstrumente der Bundesnetzagentur entsprechend den vorliegenden Erfahrungen fortentwickelt.“
Der Bundestagsantrag: Bahn-Privatisierungspläne im Einzelnen
Die Koalition hat sich auf eine Teilprivatisierung der Deutschen Bahn (DB) noch in dieser Legislaturperiode bis 2009 geeinigt und folgende Ziele und Eckpunkte festgelegt.