Cosco Reederei darf 80 Prozent an der Spedition Zippel erwerben

23.02.2026 07:38 Uhr | Lesezeit: 3 min
Die chinesische Reedereigruppe Cosco will 80 Prozent der Konrad Zippel Spedition übernehmen
Cosco übernimmt Mehrheit an Zippel Spedition
© Foto: picture alliance / HPIC | Meng Delong

In Deutschland ist das Unternehmen unter anderem über eine Minderheitsbeteiligung von 24,99 Prozent an der HHLA Container Terminal Tollerort GmbH im Hamburger Hafen präsent.

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von 80 Prozent der Anteile an der Konrad Zippel Spediteur GmbH, Hamburg (Zippel), durch die chinesische Großreederei Cosco Shipping Holdings Peking, freigegeben.

Cosco ist eine weltweit tätige Containerrederei. In Deutschland ist das Unternehmen unter anderem über eine Minderheitsbeteiligung von 24,99 Prozent an der HHLA Container Terminal Tollerort GmbH im Hamburger Hafen präsent. Zippel ist eine in Hamburg ansässige Spedition mit Schwerpunkt auf Containertransporten zwischen Seehafen und Binnenland (Hinterlandverkehre), die häufig im kombinierten Verkehr, insbesondere per Bahn, durchgeführt werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Cosco transportiert im Wesentlichen Container auf dem Seeweg, während Zippel den Weitertransport der Container von den Seehäfen ins Binnenland organisiert. Die Unternehmen sind damit auf unterschiedlichen Ebenen der Transportkette tätig und stehen nicht in unmittelbarem Wettbewerb zueinander. Aus wettbewerblicher Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Etwaige außenwirtschaftsrechtliche oder sicherheitspolitische Aspekte sind nicht Gegenstand der kartellrechtlichen Fusionskontrolle.“

An den Häfen in Hamburg und Bremerhaven wurden in 2024 über 12 Millionen Container umgeschlagen. Zippel bewegte im Hinterlandverkehr dieser Häfen nur einen Bruchteil dieser Ladung, überwiegend per Bahn. Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes ist nicht zu erwarten, dass der Zusammenschluss den Zugang anderer Reedereien zu Speditionsdienstleistungen oder den Zugang anderer Spediteure zu Reedereikunden spürbar beeinträchtigt.

Das Bundeskartellamt ist ausschließlich für die Prüfung der wettbewerblichen Auswirkungen von Zusammenschlussvorhaben zuständig. Etwaige sicherheitspolitische Aspekte unterliegen hingegen der außenwirtschaftsrechtlichen Prüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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