Berlin. Das Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI) tritt am 1. November 2007 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Dies geht aus der Bekanntmachung über das Inkrafttreten des CMNI im Bundesgesetzblatt vom 14. September 2007 hervor. Das Übereinkommen gilt bereits für grenzüberschreitende Transporte, deren Lade- oder Löschhafen in Bulgarien, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Rumänien, der Russischen Förderation, der Schweiz, der Tschechischen Republik oder in Ungarn liegt. Darüber hinaus wenden einige Donaustaaten das Übereinkommen auch für innerstaatliche Verkehre an. „Das Inkrafttreten des Budapester Übereinkommens ist ein großer Fortschritt für die Rechtsvereinheitlichung im Frachtrecht der Binnenschifffahrt,“ stellt Gunther Jaegers, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB), fest. „Die Binnenschifffahrt befördert mehr als 81 Prozent der von ihr transportierten Güter im grenzüberschreitenden Verkehr. Da neben den Niederlanden auch Deutschland Quell- oder Zielort vieler Binnenschiffstransporte ist, wird mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens für Deutschland ein wesentlicher Fortschritt bei der Vereinheitlichung der Regeln über den Frachtvertrag im Binnenschiffstransport erreicht.“, so der BDB-Präsident weiter.
CMNI tritt für Deutschland in Kraft
Binnenschiffer begrüßen Fortschritte bei Rechtsvereinheitlichung im Frachtrecht