Frankfurt/Main. China hat die Auflagen für Gefahrgütertransporte verschärft. Wegen den anstehenden olympischen Sommerspielen in Peking im August soll für viele hochtoxische Stoffe vorübergehend ein komplettes Einfuhr- und Transport-Embargo gelten. Erste Restriktionen wurden von Hafenbehörden und Logistikdienstleistern bereits in Kraft gesetzt, meldet heute der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME). Es mangele jedoch an einheitlichen und verbindlichen Informationen, kritisert der Verband. „Fest steht, dass sich insbesondere die chemische Industrie auf deutliche Lieferengpässe vorbereiten muss", sagt BME-Hauptgeschäftsführer Holger Hildebrandt. Die stärksten Restriktionen sind demnach für die Periode zwischen dem 13. Juni und Ende August angesetzt. Laut derzeitiger Sachlage könnte es bis zum 1. Oktober dauern, bis sich die Lage gänzlich normalisiert, so der BME in einer Pressemitteilung. Für Gefahrgut der Klasse eins (IMO 1) gelte ein komplettes Ein-, Ausfuhr- und Transportverbot. Ebenso gilt das Embargo für ausgewählte Produkte der Gefahrklassen zwei bis neun, etwa Säuren, Ammoniumnitrat und Azeton. Offiziell betroffen sind die Häfen in Ningbo, Shanghaï, Lianyungang, Qingdao, Xingang, Tianjin, Dalian und Shantou. Es wird erwartet, dass die Liste auf alle großen Seehäfen des Landes ausgeweitet wird. Auch für die Luftfracht gelten die Einschränkungen. Gefahrgüter, die während der Verbotsperiode in China ankommen, dürfen laut BME nicht entladen werden oder müssen voraussichtlich bis Ende des Embargos zu hohen Kosten in speziellen Depots eingelagert werden. Da die bisherigen Angaben der lokalen Behörden bezüglich des Zeitrahmens und der verbotenen Stoffe nicht immer deckungsgleich seien rät Hildebrandt: „Anstehende Gefahrguttransporte von und nach China müssen detailliert anhand des Einzelfalls mit den Logistikdienstleistern besprochen werden." (sb)
China schränkt Transport von Gefahrgütern ein
Strenge Auflagen im Vorfeld der Olympischen Sommerspiele: China verhängt Einfuhr- und Transport-Embargo für Gefahrgüter