Die Anhörung und Unterrichtung der Arbeitnehmer über betrieblich relevante Sachverhalte soll EU-weit obligatorisch werden. Nachdem die EU-Arbeits- und Sozialminister einem entsprechenden Richtlinienvorschlag zustimmten, will ihn auch das Europäische Parlament nach der Sommerpause in zweiter Lesung billigen. Jedes EU-Land soll entscheiden dürfen, ob das künftige Gesetz für Unternehmen – auch im Transportsektor – ab 20 oder 50 Beschäftigte gilt. Es verpflichtet die Betriebsleitung zur Information über die Entwicklung des Unternehmens und dessen wirtschaftliche Lage, über die Beschäftigungssituation und beabsichtigte Änderungen der Arbeitsorganisation. Die Richtlinie soll drei Jahre nach ihrer Verabschiedung in Kraft treten. Für EU-Länder ohne bisherige Arbeitnehmer-Unterrichtung ist eine zusätzliche Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen. (vr/dw)
Chef-Infos an Arbeitnehmer werden Pflicht
Richtlinie soll drei Jahre nach ihrer Verabschiedung wirksam werden