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CDU will Fahrverbote in Stuttgart verhindern

29.05.2018 12:30 Uhr
Feinstaubalarm in Stuttgart
Stuttgarts Luft soll besser werden - doch Fahrverbote werden hart diskutiert
© Foto: Picture Alliance/dpa/Sina Schuldt

Die Partei reagiert auf jüngste juristische Bewertungen des Landes und der Stadt Stuttgart, die Fahrverbote für 2019 nahelegen.

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Stuttgart. Die CDU in der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg setzt weiter darauf, dass die 2019 in Stuttgart drohenden Fahrverbote für Dieselfahrzeuge abgewendet werden können. Zu prüfen sei eine Verhältnismäßig- und Zumutbarkeit, sagte der CDU-Landtagsfraktionschef Wolfgang Reinhart der Deutschen Presse-Agentur. „Für uns gilt weiterhin das Ziel: Saubere Luft für unsere Städte und auch die Vermeidung von Fahrverboten.” Reinhart reagierte damit auf jüngste juristische Bewertungen des Landes und der Stadt Stuttgart, die solche Verbote für 2019 nahelegen.

Zudem verwies er auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das Fahrverbote für die Luftreinhaltung zwar für zulässig hält, die Einschränkungen aber an Bedingungen knüpft. „Das Urteil der Leipziger Richter wird in Ruhe geprüft. Hier gilt: Gründlichkeit und Sorgfalt vor Schnelligkeit”, sagte Reinhart. Das Vorgehen werde mit dem Koalitionspartner besprochen. „Die starken Verbesserungen der Messwerte müssen laut Urteil in die weiteren Abwägungen einfließen”, sagte er. Auch die Frage der Standorte der Messstellen müsse geklärt werden.

"Blinder Aktionismus" in Hamburg

Für die Opposition im Landtag warnte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn und Verkehrsminister Winfried Hermann (beide Grüne) vor Fahrverboten. Sie sollten die Finger lassen davon. Verbote seien unverhältnismäßig. „Das kann man an dem Unsinn beobachten, den man in Hamburg macht: Straßen für Dieselfahrzeuge sperren, und daneben fahren die Dieselschiffe. Das ist blinder Aktionismus”, sagte Rülke. Als erste Stadt bundesweit hat Hamburg Dieselfahrverbote in der Innenstadt angekündigt, die von kommendem Donnerstag an gelten. (dpa)

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