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Cargobranche fordert einheitliche Sicherheitsregeln

13.02.2013 10:47 Uhr
Cargobranche fordert einheitliche Sicherheitsregeln
Röntgenscanner zur Untersuchung großer Luftfrachtendungen
© Foto: Heiner Siegmund

Die unterschiedliche Auslegung der EU-Regularien zur Luftfrachtsicherheit in den einzelnen Ländern bereitet Unternehmen Probleme.

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Frankfurt/Main. Europa bleibt trotz länderübergreifender Brüsseler Beschlüsse ein Flickenteppich in Sachen Luftfrachtsicherheit. Die einzelnen Mitgliedsländer legen die Richtlinien und Erlasse der EU-Kommission weiterhin unterschiedlich aus oder beschließen Sonderregelungen für ihren jeweiligen nationalen Geltungsbereich. Dies war der Tenor einer Veranstaltung des Aircargo Clubs Deutschland (ACD) in Frankfurt/Main. So diskutierten die 130 Teilnehmer der Fachsitzung des ACD beispielsweise über die Unterschiede in Deutschland, Frankreich und Großbritannien.

Britische Luftfrachtexporteure können sich im Gegensatz zu anderen EU-Ländern nicht als „Geschäftliche Versender“ registrieren lassen, da dieser Status seitens der dortigen Behörden nicht vorgesehen ist. Laut EU-Regularien gelten die von „Geschäftlichen Versendern“ stammenden Waren als sicher, dürfen aber nur in reinen Frachtflugzeugen befördert werden.

Unterschiede beim Einsatz von Schnüffelhunden

In Frankreich wiederum werden trainierten Sprengstoffhunden Luftproben von Sendungen zum Ermitteln von möglichen Explosivstoffen zugeführt, ohne dass die Tiere im Warenlager zum Einsatz kommen, also direkt an den Packstücken schnüffeln können. In Deutschland hingegen dürfen künftig nur frei laufende Hunde innerhalb der Umschlaghallen zum Aufspüren von verstecktem Sprengstoff eingesetzt werden. Dass diese zum Teil sehr unterschiedlichen und für Verlader, Airlines, Abfertigungsagenten und Versender nicht nachvollziehbaren nationalen Durchführungsbestimmungen dringend vereinheitlicht werden sollten, war Konsens auf der Fachsitzung des ACD.

1072 zugelassene Bekannte Versender in Deutschland

Laut Auskunft von Referatsleiter Marko Jentsch vom Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) sind aktuell 1072 Antragsteller als amtlich registrierte bekannte Versender zugelassen worden. Deren Sendungen gelten künftig als sicher, müssen folglich vor der Verladung in ein Flugzeug nicht gesondert sicherheitsüberprüft werden. Laut interner Hochrechnung des LBA entspricht dies einer jährlichen Aufkommensmenge an Luftfracht von rund 355.000 Tonnen. Weitere 400 genehmigungsfähige Anträge liegen dem Amt zur Prüfung derzeit noch vor, sagte Jentsch. Weiterhin betonte der LBA-Vertreter, dass es noch keine gültige Gebührenordnung für die Registrier- und Zulassungsverfahren gebe. Diese sei an die Verabschiedung eines Luftsicherheitsgesetzes für Deutschland gekoppelt, welches seit längerem innerhalb der Bundesregierung aber auch zwischen den verschiedenen Berliner Reichstagsfraktionen äußerst kontrovers diskutiert werde. (hs)

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