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Bundestag beschließt Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen

05.11.2020 16:55 Uhr
Schallschutzwände
Mit dem neuen Gesetz sollen auch Schallschutzwände schneller gebaut werden können
© Foto: Deutsche Bahn AG/Frank Kniestedt

Unter anderem die Elektrifizierung und Digitalisierung von Schienenstrecken sowie Schallschutzwände sollen damit künftig deutlich schneller realisiert werden können.

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Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz beschlossen, durch das Investitionen in die Infrastruktur etwa im Schienennetz beschleunigt werden sollen. Für den Entwurf der schwarz-roten Koalition stimmten am Donnerstag neben den Regierungsfraktionen Union und SPD auch FDP und Grüne. Die Elektrifizierung und Digitalisierung von Schienenstrecken soll künftig deutlich schneller realisiert werden können – ebenso wie die Verlängerung von Bahnsteiganlagen oder die Errichtung von Schallschutzwänden.

Bisher dauern Planungs- und Genehmigungsverfahren oft viele Jahre. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sprach von einem „Modernisierungsschub“. Die SPD-Verkehrspolitikerin Kirsten Lühmann sagte, Beteiligungs- oder Umweltrechte sollten nicht geschliffen werden. Die Deutsche Bahn sieht in der Digitalisierung der Schiene auch einen großen Nutzen: Damit würden Züge pünktlicher und zuverlässiger. Das neue Gesetz ist das vierte in dieser Legislaturperiode, mit dem die Koalition Planungen beschleunigen will. 

Darum geht es laut dem Bundesverkehrsministerium in dem Investitionsbeschleunigungsgesetz:

Schneller Bauen an der Schiene

Für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene soll künftig keine Genehmigung durch ein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein. Dazu gehören: die Elektrifizierung von Bahnstrecken, die Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik, der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen, die Errichtung von Schallschutzwänden zur Lärmsanierung. Umweltprüfungen in diesen Fällen werden erleichtert, etwa durch eine Vorprüfung, durch die teilweise die nachfolgenden Prüfungen entfallen können. Auch für Vorhaben des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind entsprechende Genehmigungserleichterungen vorgesehen.

Kürzere Verwaltungsgerichtsverfahren

In erster Instanz sollen künftig Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe zuständig sein, zum Beispiel für Landesstraßen, Hafenprojekte oder Windräder. Das spart eine Instanz und verkürzt die Zeit der Verfahren. Um Personalknappheit an den Gerichten zu begegnen, sollen Richter flexibler eingesetzt und Kompetenzen in Gerichten gebündelt werden können.

Sofortiger Vollzug von Baurecht

Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte – wie Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau – wird gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet. Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort gebaut werden. Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt in diesen Fällen. Der Weg des einstweiligen Rechtsschutzes im Eilverfahren bleibt erhalten.

Schnellere Prüfung der Raumverträglichkeit

Infrastrukturprojekte werden in Deutschland in der Regel in einem zweistufigen Prozess zugelassen: per Raumordnungsverfahren zur Prüfung der (über)regionalen Auswirkungen eines Projektes und per Planfeststellungsverfahren zur Erteilung des Baurechts. Um Doppelarbeiten zu vermeiden, kann künftig auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden, wenn keine entsprechenden Konflikte zu erwarten sind. Darüber hinaus wird das Verfahren – zum Beispiel durch Online-Veröffentlichungen – stärker digitalisiert. (dpa/ja/ag)

 

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