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Bundestag beschließt Ausweitung der Nachunternehmerhaftung

25.10.2019 09:17 Uhr
Pakete
Das Gesetz soll sicherstellen, dass in der Paketbranche Sozialbeiträge korrekt gezahlt werden (Symbolfoto)
© Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/picture-alliance

Der Bundestag hat beschlossen, die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche auszuweiten, Kritik am neuen Gesetz kommt aus der Opposition.

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Berlin. Mit einem am Donnerstag, 24. Oktober, im Bundestag beschlossenen Gesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll sichergestellt werden, dass in der Paketbranche Sozialbeiträge korrekt gezahlt werden. Mit dem Gesetz wird die Nachunternehmerhaftung auf die Paketbranche ausgeweitet. Sie gilt bereits in der Fleischwirtschaft und am Bau.

Die Versandhändler sollen dafür haften, wenn Subunternehmer keine Sozialbeiträge bezahlen. Das soll dazu führen, dass die Paketboten sozial abgesichert werden, wo dies noch nicht der Fall ist. Viele Paketboten sind bei Subunternehmen beschäftigt.

Die Opposition kritisiert das Gesetz als unzulänglich

Der Bundestag beschloss das Gesetz mit den Stimmen von Union, SPD, Linken und Grünen. Die FDP enthielt sich, die AfD stimmte dagegen. Die Opposition kritisierte das Gesetz als unzulänglich. So würden unzumutbare Arbeitsbedingungen mit 12- bis 16-Stunden-Tagen durch das Gesetz nicht enden, sagte der AfD-Abgeordnete René Springer. Der FDP-Abgeordnete Carlo Cronenberg bezeichnete das Gesetz als „stumpfes Schwert“. Schwarze Schafe würden künftig wohl einfach Lohnabrechnungen fälschen.

Pascal Meiser von der Linken forderte, dass die Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmer künftig nur noch bei Auftragsspitzen erlaubt seien sollte. Die Grünen-Abgeordnete Beate Müller-Gemmeke kritisierte, dass für Subunternehmer die Möglichkeit gegeben werden soll, sich korrektes Verhalten bescheinigen zu lassen. Ob die Arbeit wirklich korrekt bezahlt werde, sage diese Bescheinigung nicht.

Der CSU-Experte Stephan Stracke räumte ein, durch das Gesetz alleine würden nicht alle Probleme der Branche behoben. Aber es sei ein Baustein, „dass Subunternehmer anders ausgesucht werden“. SPD-Fraktionsvize Katja Mast betonte, mit dem Gesetz würden Schutz und Chancen im digitalen Wandel gegeben. Die vielfältigen Missstände seien die Schattenseiten im Boom des Onlinehandels. Doch die Arbeitnehmer hätten ordentlichen Lohn verdient.

Zustimmung kommt von der Gewerkschaft

Die Gewerkschaft Verdi begrüßte das Gesetz. „Das Gesetz zur Nachunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge nimmt Unternehmen, die Arbeit auslagern, in die Verantwortung. Das ist richtig, und es muss mit Kontrollen gegen Ausbeutung in der Branche vorgegangen werden „, sagte der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke.

Den Arbeitsmarkt in der seit etlichen Jahren robust wachsenden Paketbranche bezeichnet Verdi als „zweigeteilt“. Es gebe zum einen tariflich und sozial geschützte Arbeitsplätze. Zum anderen werde mit Sub- und Subsubunternehmern gearbeitet. Hier seien die Arbeitsbedingungen „vielfach prekär oder gar katastrophal“. Das nun beschlossene Gesetz helfe, die „sozialen Verwerfungen in der Branche einzudämmen“. (dpa/tb)

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