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Bundesregierung will das Kartellamt stärken

05.04.2023 08:34 Uhr | Lesezeit: 4 min
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Auch vor dem Hintergrund der Preisexplosion bei Kraftstoffen sollen die Befugnisse des Kartellamts ausgeweitet werden
© Foto: Miguel Perfectti/iStockphotos

Das Bundeskartellamt soll künftig in Märkte eingreifen können, falls der Wettbewerb gestört ist. Hintergrund ist die Preisexplosion bei Kraftstoffen im vergangenen Jahr.

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Die Bundesregierung will die Befugnisse des Bundeskartellamts im Kampf gegen überhöhte Preise stärken. Die Fachressorts einigten sich nach langen Verhandlungen auf entsprechende Gesetzesänderungen, wie es aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums hieß. Zuerst hatte die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet. An diesem Mittwoch soll das Bundeskabinett zustimmen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte vor einem Jahr vor dem Hintergrund einer Preisexplosion bei Kraftstoffen angekündigt, die Befugnisse des Kartellamts erheblich ausweiten zu wollen. Konkret geht es um eine Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Das Bundeskartellamt soll nun ein neues Eingriffsinstrument bekommen, wie es aus den Kreisen hieß. Das Kartellamt kann eine sogenannte „Sektoruntersuchung“ einleiten, wenn „starre Preise“ oder andere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb möglicherweise eingeschränkt ist. Bisher aber hätten Sektoruntersuchungen mit einem Bericht des Kartellamts geendet.

Künftig solle die Behörde bei Störungen des Wettbewerbs verschiedene Maßnahmen anordnen können. So sollen Marktzugänge erleichtert und Konzentrationstendenzen gestoppt werden, in Extremfällen Unternehmen entflochten werden können. Im Fall von Kartellrechtsverstößen solle zudem die Abschöpfung von daraus entstandenen Vorteilen deutlich erleichtert werden – also Unternehmensgewinnen.

Bundeswirtschaftsministerium sieht Lücken im Kartellrecht

Ende November hatte das Bundeskartellamt mitgeteilt, bei einer Untersuchung des Raffineriegeschäfts in Deutschland seien bislang keine Anzeichen für verbotene Preisabsprachen der Mineralölgesellschaften entdeckt worden. Anlass war ein Zwischenbericht zu einer Untersuchung über eine „nachhaltige Entkopplung“ der Tankstellenpreise von der Entwicklung des Rohölpreises in den Wochen und Monaten nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine. Diese Entwicklung lasse sich nicht allein auf Kostensteigerungen zurückführen, so Behördenpräsident Andreas Mundt damals. Man könne aber nur einschreiten, wenn ein Anfangsverdacht auf ein kartellrechtswidriges Verhalten vorliege.

Im Gesetzentwurf heißt es, auch wenn sich die Unternehmen auf einem Markt kartellrechtskonform verhielten, könnten die dort herrschenden Rahmenbedingungen den Wettbewerb erheblich stören. Folge für Verbraucher sowie Unternehmen seien etwa hohe Preisen, eine geringere Produktauswahl oder niedrige Qualität. Im Kartellrecht gebe es bisher „Lücken“ hinsichtlich solcher Wettbewerbsstörungen. Sie könnten derzeit nicht ausreichend aufgegriffen und behoben werden. (tb/dpa)

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