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Ifo-Präsident für Reform der Unternehmenssteuer

24.03.2023 15:21 Uhr | Lesezeit: 2 min
Steuersenkung
Wie könnten Unternehmen künftig anders besteuert werden? Einen Vorschlag dazu macht Clemens Fuest, Präsident des Ifo-Instituts
© Foto: Marco2811 / Fotolia

Der Präsident des Ifo-Instituts mahnt eine grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung an. Dabei geht es ihm nicht nur um Steuersenkungen.

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Der Präsident des Ifo-Instituts Clemens Fuest hat in einem Aufsatz eine grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung angemahnt. Unter anderem sieht er eine Möglichkeit darin, die Besteuerung von Unternehmensgewinnen zu reduzieren.

Während andere Länder in den vergangenen Jahren ihre Unternehmenssteuern gesenkt haben, hat Deutschland dies nicht getan, kritisiert Fuest. „2022 war unser Steuersatz der höchste unter den G-7-Staaten“, heißt es in dem Aufsatz.

Steuersenkungen könnten die Rahmenbedingungen für Investitionen so verbessern, „dass über eine stärkere und produktivere wirtschaftliche Aktivität später auch die Steuereinnahmen wachsen“, meint der Ifo-Präsident.

Gewerbesteuer reformieren

Neben der Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften gebe es in Deutschland an Unternehmenssteuern noch die Einkommensteuer für Personengesellschaften und die von den Kommunen erhobene Gewerbesteuer. Grade bei der Gewerbesteuer sieht Fuest starke Schwächen, da diese konjunkturabhängig sei. In Wirtschaftskrisen brächen die Einnahmen der Kommunen damit ein. In diesem Fall müssten sie dann meist ihre Investitionen senken. Außerdem verkompliziere sie das System.

Eine Reform der Gewerbesteuer sei zwar politisch schwierig. „Doch dazu gibt es überzeugende Konzepte. So ließe sich die Gewerbesteuer etwa durch einen Zuschlag zur Körperschaftsteuer und eine Beteiligung am lokalen Lohnsteueraufkommen ersetzen“, schlägt Fuest in seinem Aufsatz vor.

Forschungsförderung vereinfachen

Ebenfalls problematisch sieht der Ifo-Präsident das Thema Förderung von Forschung und Entwicklung. Die Programme seien kompliziert und der Aufwand, um die Anträge zu stellen, hoch. „Es wäre sinnvoll, diese Mittel umzuleiten und die weniger bürokratische steuerliche Forschungsförderung auszubauen“, so Fuest.

Positiv bewertet er die Überlegungen, Abschreibungsregeln zu verbessern sowie dass über ein „Wettbewerbsstärkungsgesetz“ mit zusätzlichen Maßnahmen nachgedacht wird.

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