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Bundesrat will Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche

12.04.2019 12:50 Uhr
Bundesrat, Plenum
Die Entschließung zur Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche wird nun der Bundesregierung zugeleitet
© Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa/picture-alliance

Die Bundesländer haben einem Entschließungsantrag zugestimmt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Gesetz zur Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche vorzulegen.

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Berlin. Der Bundesrat hat in einer am 12. April 2019 gefassten Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, in der Zustellbranche die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge einzuführen. Derzeit sei die Grauzone zum Ende der Kette „immer schwerer zu fassen und zu durchschauen“, begründen die Länder ihren Appell. Beim Bekanntwerden von Rechtsverstößen zögen sich die von den Versandhandelsunternehmen direkt beauftragten Logistik-Unternehmen durch Kündigung des Subunternehmens aus der Verantwortung. Mit der Nachunternehmerhaftung wäre ein solches Verhalten nicht möglich, unterstreicht der Bundesrat.

Darüber hinaus kritisieren die Länder in ihrer Einschließung die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz in der Paketbranche. Arbeitgeber müssten deshalb verpflichtet werden, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit der Paketzusteller zu dokumentieren. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Verdi begrüßt die Entscheidung des Bundesrats

Die Gewerkschaft Verdi begrüßte die Entscheidung des Bundesrates, den Entschließungsantrag zur Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche anzunehmen. „Das ist ein starkes Signal der Länderkammer für die Arbeitnehmerrechte“, sagte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis. Das Bundeskabinett und der Bundestag müssten nun das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angekündigte Gesetz zügig auf den Weg bringen.

Mit dem durch die Länder Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen eingebrachten Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Gesetz zur Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche vorzulegen. Bereits Anfang März hatte der Bundesarbeitsminister angekündigt, ein entsprechendes Gesetz in das Bundeskabinett einzubringen.

Verdi fordert von der Politik seit längerem, eine Nachunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge in der Paketbranche einzuführen, wie es sie in der Baubranche und in der Fleischwirtschaft bereits gibt. Es könne nicht hingenommen werden, dass das starke Wachstum der Paketbranche überwiegend über prekäre Arbeitsbedingungen stattfinde und tariflich uns sozial geschützte Arbeitsplätze weiter unter Druck gerieten. (tb)

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