Berlin. Mit der vom Bundesrat beschlossenen Änderung des Autobahnmautgesetzes ist der Weg frei für die Kleinstbeihilfen, die die Bundesregierung dem Gewerbe zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen zugesagt hatte. Dabei geht es etwa um Beihilfen für spritsparende Fahrausbildungen sowie um Aus- und Weiterbildungszuschüsse. Die Unternehmen können frei entscheiden, ob und in welcher Höhe sie eine Beihilfe – bis höchstens 33.000 Euro pro Jahr und Unternehmen – und/oder einen Aus- und Weiterbildungszuschuss beantragen. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates, der „eine Zweckbindung der Mauteinnahmen ausschließlich für Erhaltungsmaßnahmen an Bundesfernstraßen“ erreichen wollte, wurde im Plenum überstimmt. Bisher werden die Mauteinnahmen von mehr als drei Milliarden Euro auf die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserwege verteilt. Die Mauthöhenverordnung, die eine Erhöhung der Maut von durchschnittlich 13,5 auf 16,3 Cent pro Kilometer ab Januar 2009 vorsieht, war von der Tagesordnung abgesetzt worden. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern sucht nach einem Kompromiss, da derzeit zahlreiche Länder die Erhöhung ablehnen. (jök)
Bundesrat gibt grünes Licht für Kleinstbeihilfen
LKW-Mautharmonisierung auf dem Weg: Länderkammer stimmt Vorschläge aus dem Bundesverkehrsministerium zu