Das Altfahrzeuggesetz, dessen Entwurf die Bundesregierung im Dezember vergangenen Jahres verabschiedet hatte, etzt die EU-Richtlinie über Altfahrzeuge in nationales Recht um. Die Europäische Union hat mit dieser Richtlinie einen einheitlichen Rechtsrahmen zur umweltgerechten Entsorgung von Altfahrzeugen geschaffen, der das Prinzip der Produktverantwortung der Hersteller berücksichtigt. Gegenüber den bisher geltenden Regelungen zur umweltgerechten Verwertung und Entsorgung von Altfahrzeugen, haben nun die Letzthalter von Altfahrzeugen die Möglichkeit, dies unentgeltlich an den Hersteller beziehungsweise Importeur zurückzugeben. Für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge soll dies ab dem Jahre 2007, Neuwagen schon ab 1. Juni 2002. Hersteller und Importeure von Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeugen müssen Altfahrzeuge künftig zurücknehmen und verwerten und haben die damit verbundenen Kosten zu tragen.
Bundesrat gibt grünes Licht für Altfahrzeuggesetz
Der Bundesrat stimmte am 31. Mai 2002 in Berlin für das so genannte Altfahrzeuggesetz. Autobauer und -importeure sind demnach ab 2007 verpflichtet, Altautos unentgeltlich zurückzunehmen und umweltfreundlich zu entsorgen.