Das Bundeskabinett hat am 10. Juli eine Rechtsverordnung zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen beschlossen. Mit dem so genannten Korruptionsregister will die Bundesregierung verhindern, dass öffentliche Aufträge an korrupte oder in sonstiger Weise unzuverlässige Unternehmen vergeben werden. Öffentliche Auftraggeber werden verpflichtet, Ausschlüsse von Unternehmen wegen schwerer Verfehlungen an das Register zu melden. Dazu gehören Korruption, Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung oder ähnliche Praktiken. Vor der Vergabe eines Auftrags müssen öffentliche Auftraggeber außerdem bei dem Register anfragen, ob das betroffene Unternehmen dort gelistet ist. So soll sichergestellt werden, dass in Deutschland kein Auftrag mehr in Unkenntnis illegaler Unternehmenspraktiken vergeben werden kann. Gestützt wird die Rechtsverordnung auf das Gesetz zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen, das der Deutsche Bundestag am 5. Juli verabschiedet hat. Der Bundesrat wird sich am 12. Juli 2002 mit dem Gesetz befassen. (tw)
Bundeskabinett beschließt Korruptionsregister
Keine öffentlichen Aufträge mehr für illegal arbeitende Unternehmen