-- Anzeige --

Bundesgericht ändert Rechtsprechung zu Urlaubsanspruch bei Krankheit

25.03.2009 15:46 Uhr

Das oberste deutsche Arbeitsgericht änderte mit einer Entscheidung vom gestrigen Dienstag seine bisherige Rechtsprechung zu Regelungen im Bundesurlaubsgesetz

-- Anzeige --

Erfurt. Arbeitnehmern steht nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts eine finanzielle Vergütung zu, wenn sie ihren Jahresurlaub wegen Krankheit nicht vor Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen konnten. Das oberste deutsche Arbeitsgericht änderte mit der Entscheidung vom gestrigen Dienstag nach eigenen Angaben seine bisherige Rechtsprechung zu Regelungen im Bundesurlaubsgesetz. Der Neunte Senat begründete das mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Januar 2009, die der bisherigen Regelung in Deutschland entgegenstehe. Nationale Rechtsvorschriften dürften dem in Europa geltenden Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht aufheben (9 AZR 983/07). Die Bundesrichter gaben im Gegensatz zu den Vorinstanzen der Klage einer Frau aus Nordrhein-Westfalen statt, die die Abgeltung gesetzlicher Urlaubsansprüche verlangt hatte. Die Frau hatte einen Schlaganfall erlitten und war über das Ende ihres Arbeitsverhältnisses hinaus durchgehend krankgeschrieben. „Ansprüche auf Abgeltung gesetzlichen Teil- oder Vollurlaubs erlöschen nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist“, heißt es in der Urteilsbegründung. (dpa/ak)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --
KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --
WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.