-- Anzeige --

Bundesagentur: Post hat Streiks womöglich nicht korrekt gemeldet

14.07.2015 10:33 Uhr
Bundesagentur: Post hat Streiks womöglich nicht korrekt gemeldet
Hat die Post die Bundesagentur für Arbeit in mehreren Fällen nicht korrekt über den Streik informiert? Das wird aktuell geprüft
© Foto: Picture Alliance/dpa/Stefan Sauer

In mehreren Fällen hat die Post den Ausstand möglicherweise nicht korrekt angezeigt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, droht für jeden Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 2000 Euro.

-- Anzeige --

Nürnberg. Die Deutsche Post hat die Bundesagentur für Arbeit womöglich nicht korrekt über den wochenlangen Streik informiert. „Aus Baden-Württemberg lagen uns nur Streikwarnungen vor”, obwohl es auch dort offensichtlich zu regulären Streiks der Postmitarbeiter gekommen sei, berichtete ein BA-Sprecher am Montag in Nürnberg. „Jetzt prüfen wir, ob bei der gesetzlich vorgeschriebenen Streikanzeige alles korrekt gelaufen ist oder nicht”, sagte der Sprecher und bestätigte damit teilweise Berichte der Linksfraktion im Bundestag.

Unklar sei derzeit noch, ob die Post auch Streiks in anderen Regionen nicht korrekt angezeigt habe. „Im Moment sieht es so aus, dass das in Baden-Württemberg am häufigsten passiert ist”.

Die Zeitung „Die Welt” hatte am Wochenende unter Berufung auf die Linken-Abgeordnete Brigitte Zimmermann berichtet, in Baden- Württemberg seien Anfang Juli 4000 Postbeschäftigte in einen unbefristeten Ausstand getreten. Die Post selbst habe aber bei der Bundesagentur nur 14 Warnstreiks angemeldet. Auch in einigen anderen Bundesländern sei nicht zwischen Warnstreiks und unbefristeten Streiks unterschieden worden.

Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohe der Post für jeden Verstoß ein Bußgeld von 2000 Euro, sagte der BA-Sprecher. Mit der entsprechenden Regelung im Paragraf 320 des Sozialgesetzbuches III soll verhindert werden, dass Arbeitslose in betrieblichen Arbeitskämpfen als Streikbrecher eingesetzt werden. Nach Erkenntnissen der BA seien solche Fälle sehr selten. In den vergangenen Jahren seien in zwei Fällen Bußgelder gegen Firmen wegen fehlender oder unkorrekter Streikmeldungen verhängt worden, sagte der Sprecher. (dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.