Lkw- und Busfahrer in der EU sollen sich ab ihrem 45. Lebensjahr regelmäßig alle fünf Jahre einem ärztlichen Sehtest stellen. Mit dieser Bestimmung will die EU-Kommission die EWG-Führerschein-Richtlinie 91/439 ergänzen. Zu den Neuerungen soll auch die Vorschrift gehören, dass die Fahrerlaubnis erst verlängert wird, wenn der Berufskraftfahrer seine körperliche und geistige Eignung sowie sein intaktes Sehvermögen durch ein ärztliches Gutachtens nachweisen kann. Außerdem soll die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht bis zum 60. Lebensjahr begrenzt werden. Das schon für letzten Herbst angekündigte Gesetzesprojekt zur weiteren Harmonisierung der Führerscheinregelungen verzögerte sich, weil es in der Kommission eklatant unterschiedliche Auffassungen vor allem zu den medizinischen Pflichtuntersuchungen gab. (vr/dw)
Brüssel plant Gesundheitszeugnis für Berufskraftfahrer
Führerschein für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen nur bis zum 60. Lebensjahr