London/Rio de Janeiro. Die britische Regierung hat vergangene Woche auf der UN-Nachhaltigkeitskonferenz Rio+20 in Brasilien angekündigt, dass ab April 2013 die größten Aktiengesellschaften des Landes verpflichtet werden, jährlich die Kohlendioxid-Emissionen ihres Unternehmens zu dokumentieren. Betroffen von der ab dem nächsten Geschäftsbericht geltenden Regelung sind vorerst alle Unternehmen, die im Hauptmarkt der Londoner Börse gelistet sind. Dies sind derzeit über 1000 Unternehmen. Die neue Vorschrift soll nach einer ministeriellen Überprüfung ab 2016 auf alle größeren britischen Unternehmen ausgeweitet werden.
„Das Vereinigte Königreich ist das erste Land der Erde, dass Unternehmen verpflichtet, die CO2-Emissionen ihrer Organisation im Jahresbericht zu veröffentlichen“, sagte der stellvertretende britische Premierminister Nick Clegg in Rio. Diese Regelung solle Investoren die Möglichkeit geben zu erkennen, welche Unternehmen die langfristigen Kosten ihrer Geschäftstätigkeit im Auge haben.
Der verpflichtende CO2-Bericht baut auf die Regularien des britischen Emissionshandelssystems CRC auf, an dem seit 2010 nationale Organisationen mit einem Energieverbrauch aus elektrischer Nutzung von mehr als 6000 MWh pro Jahr (etwa 1280 Tonnen CO2 ) teilnehmen müssen.
Berechungsmethoden auch für Güterverkehr
Das britische Umweltministerium Defra hat zur Berechnung der CO2-Emissionen detaillierte Handbücher zur Ermittlung der Treibhausgasemissionen veröffentlicht. Auch für den Bereich des Güterverkehrs liegen spezielle Berechnungsempfehlungen vor. Außerdem wurden die CO2-Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des CO2-Fußabdruckes (Carbon Footprint) im Jahr 2012 aktualisiert. Als Haupteinheit werden hierbei die so genannten CO2-Äquivalente (CO2e) genutzt.
Laut den aktuellen britischen Umrechnungsfaktoren ist für einen Liter Diesel (ohne Bioanteil) inklusive Vorproduktion (Well-to-Wheel) ein Emissionsfaktor von 3,24 kg CO2 je Liter Diesel zu verwenden. Dies entspricht dem neuen Umrechnungsfaktor der DIN EN 16258, die Ende 2012 offiziell veröffentlicht werden soll. (Umrechnungswerte exklusiv für VerkehrsRundschau-Abonnenten). Bei anderen Kraftstoffarten finden sich aber kleinere und auch größere Differenzen zu den Umrechnungswerten der neuen europäischen Norm zur Ermittlung der Treibhausgasemissionen bei Personen und Gütertransporten. (ak)