Frankfurt/Main. Es treffe nicht zu, ein Vertreter des BGL habe in diesem Interview geäußert, die Beförderungspreise im Straßengüterverkehr seien künftig anzuheben, um Bußgelder wegen vermehrter Verstöße gegen die neuen EU-Sozialvorschriften aufzufangen. Auch sei nicht behauptet worden, dass im stauverseuchten Deutschland im Interesse der Wirtschaft kein Fahrer nach einem Stau ruhen könne. Zutreffend sei, dass durch die neuen EU-Lenk- und Ruhezeiten die Flexibiliät im Straßentransport weiter reduziert werde. Weniger Flexibilität bedeute automatisch, dass die Zahl der Verstöße aufgrund der Unwägbarkeiten im Transportablauf zunehme. Die höhere Inflexibilität führe zwangsläufig zu höheren Transportkosten und damit zu steigenden Transportpreisen. Unbestreitbar sei, dass die Einhaltung sorgfältiger Routenplanungen im staubelasteten Deutschland ebenso immer schwieriger werde, wie das Auffinden freier Parkplätze auf Autobahnraststätten, um die vorgegebenen Ruhezeiten einzuhalten. Laut BGL werde die insgesamt erlaubte Lenkzeit durch die neue EU-Regelung nicht verringert. Nach wie vor gelte die Vorschrift einer maximal 90stündigen Lenkzeit innerhalb von zwei Wochen. Problematischer werde aber die Einteilung dieser Lenkzeit innerhalb dieses Zwei-Wochen-Zeitraums. So komme es immer wieder vor, dass ein im internationalen Fernverkehr eingesetzter Fahrer im Zeitraum von 56 Stunden Lenkzeit seinen Heimatort nicht mehr erreichen könne. Er wäre dann gezwungen, seine Wochenruhezeit auf einem Parkplatz zu verbringen. Der BGL stellt klar, dass es ihm nicht um längere Lenk- und Arbeitszeiten im Transportgewerbe gehe, sondern um mehr Eigenverantwortung für das Fahrpersonal.
BGL: Neue Lenk- und Ruhezeiten führen zu steigenden Transportpreisen
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) wehrt sich nachdrücklich gegen „Falschdarstellungen auf Grundlage von Zitaten, die aus dem Zusammenhang eines dpa-Inverviews gerissen wurden“, so der Verband in einer Presseerklärung.