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Bewährungsfrist für Insolvenzen

22.05.2020 11:02 Uhr
Bewährungsfrist für Insolvenzen

Die Bundesregierung hat wegen der Corona-Pandemie Lockerungen beim Insolvenzrecht beschlossen. Transportunternehmen haben dadurch mehr Handlungsspielraum, sollten Zahlungsprobleme aber trotzdem nicht auf die leichte Schulter nehmen.

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Auf die Corona-Krise soll eine riesige Insolvenzwelle folgen. So lautet eine aktuelle Einschätzung des Kreditversicherers Euler Hermes. In einer Analyse der Allianz-Tochter heißt es, dass die Insolvenzen noch in diesem Jahr um 20 Prozent steigen dürften. Für Deutschland erwartet Euler Hermes zwar nur zehn Prozent mehr Firmenpleiten gegenüber dem Vorjahr - allerdings unter der Voraussetzung, dass es weiterhin staatliche Hilfsmaßnahmen für betroffene Unternehmen gibt.

Insolvenzantragspflicht ausgesetzt

Um diejenigen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, zeitweise zu entlasten, hat die Bundesregierung neben den anderen Rettungsprogrammen beschlossen, die Vorschriften des Insolvenzrechts rückwirkend zum 1. März 2020 zu lockern. Bisher galt: Wenn Firmen nicht binnen drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit Insolvenz beantragten, wurden sie bestraft. Diese Insolvenzantragspflicht ist…

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