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BdKEP: Handlungsempfehlung zur Generalunternehmerhaftung

08.03.2019 10:00 Uhr
Paketzusteller
Verbindliche Prüfungen sollen die Eignung eines Unternehmens nachweisen
© Foto: FrankHoermann/Sven Simon/dpa/picture-alliance

Nach Ansicht des Bundesverbands der Kurier-Express-Post-Dienste ist die fehlende Eignung vieler Unternehmen ein Grund für Missstände in der Paketdienstbranche, weshalb Eignungsprüfungen hier Abhilfe schaffen könnten.

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Berlin. Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) und der Händlerbund haben Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Subunternehmern veröffentlicht. Hintergrund sind Missstände in der Branche der Paketdienst, wie sie bei Zollkontrollen in jüngster Vergangenheit festgestellt worden sind und was Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit einer Forderung nach einer strengeren Generalunternehmerhaftung aufgegriffen hat.

Auch nach Meinung des BdKEP und des Händlerbunds müssen diese Missstände gelöst werden. „Allein die verschärfte Generalunternehmerhaftung wird jedoch die Situation nicht substanziell verbessern und den zukünftigen Herausforderungen im Markt nicht gerecht“, betonte jedoch der BdKEP-Vorsitzende Andreas Schumann.

Problem der fehlenden Eignung

Nach Ansicht des BdKEP sind immer wieder Unternehmen zum Einsatz, die nicht über die hinreichende persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit oder fachliche Eignung verfügen. Das führe zu fehlenden oder fehlerhaften Preiskalkulationen, fehlendem Wissen über gesetzliche Vorgaben und deren Umsetzung sowie Beschaffung von überteuerten Fahrzeugen und anderen Arbeitsmitteln.

In diesen Fällen fehlender Eignung von Nachunternehmer würden laut Michael Mlynarczyk, BdKEP-Experte für Elektromobilität und letzte Meile, verbindliche Eignungsprüfungen zum Betreiben des Unternehmens helfen. Denn die Ausweitung der Generalunternehmerhaftung verschiebe lediglich den Kostenblock der Sozialkosten in Richtung der Auftraggeber, löse aber nicht das Grundproblem fehlender Eignungen.

Prüfungen sollen Eignung nachweisen

Nachgewiesen werden können die Eignungen durch Prüfungen. Kriterien habe die Branche bereits erarbeitet. Im Fair KEP Kodex des BdKEP, in der Qualified Carrier Zertifizierung der DQS oder der entsprechenden Fachliteratur beispielsweise seien sie schon formuliert und könnten in eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung übertragen werden.

Sofern Paketdienste als Generalauftraggeber dann trotzdem noch Nachunternehmer ohne Eignungsnachweis einsetzen, sollten die geplanten erweiterten Haftungsregelungen greifen. Als Paketdienste sollten laut BdKEP dabei nicht nur traditionell etablierte Unternehmen, sondern auch neue Marktteilnehmer – insbesondere Onlinehandelsplattformen wie Amazon – gelten.

Fairness-Konzept vorgeschlagen

BdKEP und Händlerbund schlagen ein „Fairness-Konzept“ vor, bei dem alle Beteiligten nach den gleichen Regeln spielen. Notwendig sei „eine variable, von den Unternehmen und Behörden skalierbare Mischung aus verbindlicher Eignungsprüfung, erweiterten Haftungsregelungen und Kontrollen für den richtigen Weg“. So könne sich ein „besonders auch für die Beschäftigten sozial verträglicher und vielfältiger Markt“ entwickeln. (tb)

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