Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung wird ab 1. April 2001 mit einem Bußgeld von 60 Mark geahndet. Eine entsprechende Rechtsänderung hat Bundesverkehrsminister Reinhard Klimmt (SPD) in Saarbrücken angekündigt. Deutschland werde eines der letzten Länder in der EU sein, sagte Klimmt, das aus Sicherheitsgründen ein solches Handy-Verbot einführe. Das Handy-Verbot gelte nicht, wenn das Fahrzeug beim Telefonieren steht und der Motor ausgeschaltet ist. (dpa)
Bald 60 Mark Bußgeld für Handy am Steuer
Straffrei bleibt die Handy-Nutzung nur, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist