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Bahn will mit Grün-Rot über Mehrkosten zu Stuttgart 21 reden

26.04.2011 17:32 Uhr
Bahn will mit Grün-Rot über Mehrkosten zu Stuttgart 21 reden
Die Bahn lehnt es ab, die durch die Volksbefragung verursachten Zusatzkosten zu bezahlen
© Foto: dapd/Daniel Maurer

Durch die geplante Volksabstimmung entstehen Zusatzkosten, die weder die Bahn noch das Land tragen will

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Stuttgart/Berlin. Die Deutsche Bahn will mit der künftigen grün-roten Landesregierung über die Zusatzkosten für Stuttgart 21 verhandeln. Denn die von Grün-Rot geplante Volksabstimmung verzögere die Bauarbeiten und verteuere den Bau. „Ein Hinzurechnen dieser Kosten auf die im Rahmen des Finanzierungsvertrags vereinbarten Projektkosten von 4,5 Milliarden Euro ist für die Deutsche Bahn nicht zu akzeptieren", teilte das Unternehmen in einer Mitteilung am Dienstag in Stuttgart mit.

Ein Sprecher der Grünen im Landtag erklärte dazu: „Wir betrachten das ausschließlich als eine Frage, die die Bahn lösen muss." SPD-Landeschef Nils Schmid ist dagegen nach Angaben eines Sprechers bereit, mit der Bahn im Lenkungskreis zu sprechen.

Diese „ganz erheblichen Zusatzkosten" seien in dem unverändert rechtsgültigen Finanzierungsvertrag für das Tunnelprojekt nicht vorgesehen, betonte die Bahn. Das Unternehmen geht davon aus, dass die neue Landesregierung direkt nach ihrer Konstituierung den sogenannten Lenkungskreis einberufen werde, um mit allen fünf Vertragspartnern über das weitere Vorgehen und die Übernahme der Zusatzkosten zu beraten.

Die Grünen sind gegen das Milliarden-Bahnprojekt, die SPD ist für den Weiterbau. Der in den Koalitionsverhandlungen erzielte Kompromiss lautet: Sollte der geplante Tiefbahnhof mehr als 4,5 Milliarden Euro kosten, zahlt das Land keinen Cent zusätzlich. Außerdem wird bis spätestens Herbst 2011 über den Umbau des Kopfbahnhofs in eine unterirdische Durchgangsstation und deren Anbindung an die Schnellbahntrasse nach Ulm in einem landesweiten Volksentscheid abgestimmt. Wird allerdings das hohe Quorum von 30 Prozent der Wahlberechtigten nicht erreicht, gilt das Gesetz zu einem Ausstieg aus dem Projekt als gescheitert. (dpa)

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