Der Beklagte war nachts während einer Autobahnfahrt eingenickt und auf den Randstreifen geraten. Bei dem Versuch, das ins Schlingern geratene Fahrzeug wieder einzufangen, geriet der Anhänger ins Schleudern und verlor mehrere Tonnen Papier, die sich auf einer Länge von 100 m etwa 80 cm hoch auf der Fahrbahn verteilten. Der Beklagte schaltete sofort die Warnblinkanlage ein und stellte rund 500 m vor der Unfallstelle ein Warndreieck auf. Obwohl er außerdem Winkzeichen gab, fuhr ein Pkw in die verlorene Ladung hinein. Der Beifahrer des Fahrzeugs verstarb, der Fahrer wurde schwer verletzt und verlangte nun Schadensersatz und Schmerzensgeld. Zu Recht, wie jetzt das OLG Koblenz entschied: Der Beklagte sei nämlich für den Unfall verantwortlich. Zwar könne die Verantwortlichkeit entfallen, wenn alle Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden. Das war hier aber nicht der Fall: Die Warnblinkanlage wies allein auf das Fahrzeug auf der Standspur hin, und Warndreieck und Winkzeichen waren nicht geeignet, den herannahenden Fahrzeugen klarzumachen, dass die Fahrbahn über die gesamte Breite versperrt war. Weil der Kläger aber trotz Fahrverbots zu schnell gefahren und nicht angeschnallt war, wurde sein Mitverschulden zu 70% angerechnet. OLG Koblenz Urteil vom 7. März 2005 Aktenzeichen: 12 U 1262/03
Auffahrunfall nach Ladungsverlust
Fahrer muss Unfallstelle weiträumig absichern