Die bayerische Staatsregierung stellt 2025 erneut Fördermittel für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Straßengüterverkehr bereit. Rund 2,5 Millionen Euro sind für nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte für E-Lkw vorgesehen.
Logistik- und Transportunternehmen im Freistaat können laut dem Bayerischen Wirtschaftsministerium ihre Anträge voraussichtlich ab dem 29. September 2025 einreichen. Die Frist endet am 31. Oktober 2025.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern, die im Bereich des Gütertransports auf der Straße tätig sind. Ziel ist der Ausbau einer leistungsfähigen, betrieblichen Ladeinfrastruktur für elektrische Lkw-Flotten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Beschaffung und Installation folgender Ladeeinrichtungen:
- DC-Schnellladepunkte mit CCS-Steckern (nach DIN EN 62196-3 / Combo für DC-Laden)
- Ladepunkte mit leistungsstärkeren EU-genormten Standards, etwa MCS (Megawatt Charging System)
- Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, ausschließlich auf Unternehmensgelände
- Ladeinfrastruktur muss sich in Bayern befinden
Die Ladepunkte sollen ausschließlich dem betrieblichen Laden von E-Lkw für den Straßengüterverkehr dienen und nicht öffentlich zugänglich sein.
Antragstellung ab Ende September 2025
Die Antragsphase startet laut Bayerischem Wirtschaftsministerium voraussichtlich am 29. September 2025. Die Anträge müssen spätestens bis zum 31. Oktober 2025 eingereicht werden.
Die Abwicklung des Programms übernimmt erneut Bayern Innovativ. Die Organisation fungiert auch als Ansprechpartner für interessierte Unternehmen.
Förderprogramm „E-Straßengüterverkehr in Bayern“
Das Programm trägt den offiziellen Titel „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern“ und befindet sich bereits in der dritten Förderrunde. In der zweiten Runde wurden fünf Millionen Euro bereitgestellt, in der ersten Runde über 300 Ladepunkte gefördert.