Energieeffizienzrichtlinie: Neue Vorgaben für Lkw-Flotten im Überblick
Deutschland setzt die EU-Energieeffizienzrichtlinie um. Während es für die einen Erleichterungen gibt, kommen neue Pflichten für Betriebe ab zehn Lkw.
Im Mai hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) nach abgeschlossener Verbändeanhörung einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) veröffentlicht. Mit den geplanten Änderungen kämen auf kleine und mittelständische Unternehmen der Transport- und Logistikbranche mit eigenem Lkw-Fuhrpark neue Pflichten zu. Schon betroffene Unternehmen könnten teils entlastet werden.
Die Bundesregierung plant mit der Novelle von Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) nicht nur eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben. Laut BMWE ist Ziel auch die Entbürokratisierung. Die Vorgaben hätten bis Oktober 2025 umgesetzt sein müssen, die EU-Kommission hat daher ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Weniger für die einen
Würde der Referentenentwurf so umgesetzt, käme es zu folgenden wesentlichen…