Baku. Ab dem 1. Januar 2009 wird an den Grenzen Aserbaidschans das „Ein-Schalter-Prinzip“ bei der Abfertigung von Fahrzeugen und Frachtgütern eingeführt. Einen entsprechenden Erlass unterzeichnete Staatschef Ilham Alijew. Die Beamten des Zolls übernehmen damit auch die bisher separat ablaufenden Kontrollfunktionen der Veterinär-, Pflanzenschutz- und Hygieneaufsicht sowie das Einkassieren eventueller Gebühren. Die Neuerung soll nach einer Mitteilung der Präsidentenadministration „künstliche Hindernisse bei den Grenzkontrollen abbauen und für den Import- und Exporthandel bessere Bedingungen schaffen, die internationalen Ansprüchen genügen“. Die Erhöhung der Abfertigungskapazitäten sei insbesondere aufgrund der Lage Aserbaidschans am Kreuzungspunkt der beiden Transportkorridore „Neue Seidenstraße“ (vom Schwarzen Meer nach Mittelasien) und „Nord-Süd“ (von Skandinavien über Russland in den Iran) von hoher Bedeutung. (ld)
Aserbaidschan vereinfacht Grenzkontrollen
Ab dem 1. Januar 2009 gilt an den Grenzen Aserbaidschans das „Ein-Schalter-Prinzip“ bei der Frachtabfertigung