Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Wie die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP am Donnerstag mitteilten, soll ein entsprechender Passus in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden. Die nun getroffene Vereinbarung sieht vor, dass statt der Schriftform für die Vertragsbedingungen künftig die Textform ausreicht. Damit kann der Abschluss eines Arbeitsvertrags komplett per E-Mail ablaufen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schrieb in einem Brief an die von der Neuregelung betroffenen Verbände: "Konkret soll im Nachweisgesetz künftig der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform ermöglicht werden, sofern das Dokument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- und Empfangsnachweis erhält." Nur wenn Arbeitnehmer dies verlangten, müsse der Arbeitgeber ihnen einen schriftlichen Nachweis zur Verfügung stellen. Laut Buschmann sollen auch Arbeitnehmer-Überlassungsverträge künftig per E-Mail abgeschlossen werden können.
"Die Regelungen werden den Alltag erleichtern und gleichzeitig Rechtssicherheit und die Interessen der Beschäftigten garantieren", sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic. Durch die jetzt gefundene Lösung werde Bürokratie reduziert, gleichzeitig aber sichergestellt, dass im Streitfall beweisfeste Dokumente eingefordert werden könnten, betonte Katja Mast (SPD).
Bürokratieabbau werde «ein Dauerbrenner dieser Legislaturperiode» sein, versprach Buschmann. Das Kabinett hatte vergangene Woche ein Bürokratieentlastungsgesetz IV auf den Weg gebracht. Es muss im Bundestag und Bundesrat noch abschließend beraten und beschlossen werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Rechnungskopien, Kontoauszüge, Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre vor.
Die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige bei einer Hotelübernachtung wird abgeschafft. Künftig soll die Textform in vielen Regelungsbereichen des Bürgerlichen Gesetzbuches die Schriftform ersetzen.
Was sich konkret ändert
Arbeitsverträge in Deutschland unterliegen bestimmten gesetzlichen Anforderungen, die Arbeitgeber erfüllen müssen. Das Nachweisgesetz regelt die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf die schriftliche Dokumentation von Arbeitsbedingungen. Hier sind die wichtigsten Punkte:
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Vertragsinhalte im Arbeitsvertrag: Arbeitgeber müssen bestimmte Informationen im Arbeitsvertrag schriftlich festhalten und an den Arbeitnehmer aushändigen. Dazu gehören:
- Name und Anschrift der Vertragspartner
- Beginn des Arbeitsverhältnisses (Datum)
- Bei befristeten Verträgen: Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsort
- Tätigkeit
- Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts
- Arbeitszeit
- Jährliche Urlaubsdauer
- Kündigungsfristen
- Allgemeiner Hinweis auf anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
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Neu hinzugekommene Inhalte sind:
- Bei befristeten Verträgen: Enddatum oder voraussichtliche Dauer
- Freie Wahl des Arbeitsorts, wenn vereinbart
- Probezeit im Arbeitsvertrag mit Angabe der Dauer
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Textform statt Schriftform: Die Neuregelung ermöglicht es, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen künftig in Textform anstelle der klassischen Schriftform festgehalten werden können. Arbeitgeber können den Abschluss eines Arbeitsvertrags somit komplett per E-Mail abwickeln.
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Beweisfeste Dokumente: Trotz der Vereinfachung durch die Textform bleibt die Möglichkeit bestehen, im Streitfall beweisfeste Dokumente einzufordern.
Die Änderungen im Nachweisgesetz sollen Bürokratie abbauen und gleichzeitig die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese neuen Regelungen beachten, insbesondere bei der Gestaltung von neuen Arbeitsverträgen.
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