Rostock. Die Arbeitsgerichte werden zunehmend durch Klagen wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) belastet. Auffallend seien dabei Klagen von sogenannten AGG-Hoppern, die sich hundertfach auf Stellen bewerben und dann die Firmen bei Abhlehnung verklagen, sagte Joachim Vetter, Vorsitzender des Bundes der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit bei der Delegiertenversammlung am Donnerstag in Rostock. Das AGG war 2006 als Umsetzung einer EU-Richtlinie in Kraft getreten und soll Diskriminierungen im Arbeitsleben beispielsweise wegen Rasse oder ethnischen Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung verhindern. „AGG-Hopper“ würden sich gezielt auf solche Annoncen bewerben, bei denen Ausschlüsse beinhaltet sind und dann auf Entschädigung in Höhe von drei Monatsgehältern klagen. So könne die Formulierung „Unternehmen sucht eine junge Bedienung“ von Älteren ausgenützt werden, sich zu bewerben und dann bei Ablehnung dagegen zu klagen. Es stelle sich derzeit die juristische Frage, ob man „AGG-Hopper“ damit ausbremsen könne, dass ihre Bewerbung gar nicht ernst gemeint gewesen sei, sagte der Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt, Rüdiger Linck. Viele dieser Fälle kämen erst gar nicht vor Gericht, weil sie außergerichtlich gegen einmalige Zahlungen geklärt würden. In Deutschland gibt es rund 1000 Arbeitsrichter. (dpa/ak)
Arbeitsrichter beklagen Belastung durch Gleichbehandlungsgesetz
Die Arbeitsgerichte werden zunehmend durch Klagen wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) belastet