Arbeitsgericht: Outsourcing rechtfertigt grundsätzlich Kündigung

30.04.2008 09:00 Uhr

Die Verlagerung von Betriebsteilen auf andere Unternehmen ist grundsätzlich ein zulässiger Grund für betriebsbedingte Kündigungen

Frankfurt/Main. Die Richter des Arbeitsgerichtes Frankfurt erklärten damit die betriebsbedingte Kündigung eines Rechnungsleiters für wirksam und wiesen die Klage des Arbeitnehmers zurück (AZ 7/9 Ca 7267/06). Der rund zehn Jahre bei dem Dienstleistungsunternehmen tätig gewesene Mitarbeiter hatte seine Kündigung als "sozial nicht gerechtfertigt" angesehen und die geplante Ausgliederung der Rechnungsführung zu einer Fremdfirma als "wirtschaftlich sinnlos" bezeichnet. Laut Urteil sind derartige Ausgliederungen allerdings im Rahmen der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit stets zulässig. Den wirtschaftlichen Sinn und Zweck dabei habe das Gericht nicht zu überprüfen. Dies unterliege der unternehmerischen Entscheidung, so die Richter. (dpa/stb)

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