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Arbeitgeber sollen Impfstatus von Mitarbeitern abfragen können

27.08.2021 14:33 Uhr
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Arbeitgeber sollen den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen können, wünscht sich das Land Baden-Württemberg
© Foto: Eisenhans/Fotolia

Das Land Baden-Württemberg fordert vom Bund, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass Arbeitgeber der Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen können.

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Stuttgart. Baden-Württemberg will, dass Arbeitgeber künftig den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen können. Das Sozialministerium in Stuttgart hat den Bund aufgefordert, bei der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes eine Rechtsgrundlage für solche Abfragen zu schaffen. In einem Brief von Amtschef Uwe Lahl an das Bundesgesundheitsministerium, der der „Deutschen Presse-Agentur“ vorliegt, heißt es, bisher gebe es nur für Arztpraxen und Krankenhäuser die rechtliche Möglichkeit, den Impfstatus der Beschäftigten abzufragen.

Lahl fordert in dem Schreiben: „Diese Ermächtigung ist nach Auffassung des Sozialministeriums jedoch auf weitere Bereiche – insbesondere solche, in denen aufgrund eines erhöhten Publikumsverkehrs oder dem Kontakt mit vulnerablen Gruppen – ein höheres Infektionsrisiko besteht, auszuweiten.“ An erster Stelle stünden hier Pflegeeinrichtungen. Es sei aber auch denkbar, „die Rechtsgrundlage auf weitere kontaktintensive Bereiche“ auszuweiten. (dpa)

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