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Anwohner klagen gegen Bahn-Hauptstrecke in NRW

28.08.2019 15:02 Uhr
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf geht es um eine Anwohnerklage wegen Bahnlärm
© Foto: Federico Gambarini/dpa/picture-alliance

Ist die stark befahrene Nord-Süd-Strecke der Bahn zwischen Düsseldorf und Duisburg zu laut und außerdem ein Schwarzbau? Darüber muss das Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheiden. Die Kläger verlangen Lärmschutz.

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Düsseldorf. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht verhandelt seit Mittwoch darüber, ob eine der meistbefahrenen Bahnstrecken Europas zu laut ist und illegal gebaut wurde. Hunderte Züge vom ICE bis zum Güterzug rattern täglich in kurzer Taktfolge durch Düsseldorf-Angermund. Eine Anwohnerin hatte gegen das Eisenbahn-Bundesamt Klage eingereicht. Sie verlangt, dass die Behörde einschreitet und Lärmschutzmaßnahmen für die Trasse zwischen Düsseldorf und Duisburg anordnet. Die Bahn könne sich nicht auf einen Bestandsschutz berufen, denn es gebe keine Genehmigungen für die 1845 errichtete Strecke.

Kläger müssen Lärmschutzverstöße nachweisen

Richter Andreas Hake führte am Mittwoch allerdings aus, dass es auf die Frage, ob die Bahntrasse rechtswidrig errichtet wurde, aus seiner Sicht nicht ankomme. Entscheidend könnte aber sein, ob die verschiedenen Ausbaustufen im 20. Jahrhundert die damals geltenden Lärmschutznormen verletzt hätten. Dass die Lärmwerte „beachtlich“ seien und deutlich über den heute geltenden Grenzwerten liegen, stehe außer Frage, sagte der Richter. Die Grenzwerte des Immissionsschutzgesetzes gelten aber nur für ab 1974 gebaute Anlagen. Altanlagen seien ausgenommen. Dass dies für die betroffenen Anwohner eine „völlig unbefriedigende Situation ist, das ist klar“, sagte der Richter.

Die Anwohner fühlen sich seit 40 Jahren hingehalten, weil in Aussicht gestellt Lärmschutzwände noch immer nicht gebaut sind und seither der Verkehr auf der Trasse massiv zugenommen habe. Nun stehe der Ausbau der Strecke auf sechs Spuren an. Die Kläger bekommen nun einige Wochen Zeit um nachzuweisen, dass die verschiedenen nachträglichen Ausbaustufen im 20. Jahrhundert ohne die notwendigen Genehmigungen erfolgten, oder schon damals gegen geltende Lärmschutznormen verstießen (Az: 16 K 5474/18).

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