Es ist unzulässig, eine Buchstabenkombination als Firma zu verwenden, bei der sechsmalig der Großbuchstabe A aneinander gereiht ist. Auch wenn durch das reformierte Handelsrecht eine neue namensrechtliche Gestaltungsfreiheit besteht, ist eine solche Firma zur Individualisierung eines Unternehmens ungeeignet. Zumal lediglich der Zweck verfolgt wird, in sämtlichen Verzeichnissen an erster Stelle zu stehen. Oberlandesgericht Frankfurt, 28. Februar, Aktenz.: 20 W 531/01
Aktuelles Urteil: Firmenname AA... unzulässig
Der Firmenname "AAAAAA GmbH" ist auch nach den neuen Amtsgerichtsvorschriften nicht zulässig.