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Achtung Pflichten: Was das neue Hinweisgeberschutzgesetz bedeutet

08.02.2024 09:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Nahaufnahme des Absatzzeichens auf Holzblock auf Computertastatur
Im Online-Seminar der VerkehrsRundschau erfahren Sie alles zum Hinweisgeberschutzgesetz
© Foto: iStock/ deepblue4you

Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einrichten. Dabei ist einiges zu beachten. Unser Online-Seminar vom 5. Februar ist den rechtlichen und technischen Fragen bei der Umsetzung auf den Grund gegangen.

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Seit dem 17. Dezember 2023 sind auch Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten. Sie können dafür einen externen Dienstleister beauftragen oder mit mehreren Unternehmen gemeinsam eine Meldestelle betreiben. Rechtliche Basis dafür ist das im Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz.

  • Welche Folgen kann es für Unternehmen haben, die das Thema nicht umsetzen?
  • Was ist rechtlich bei der Umsetzung zu beachten?
  • Wo liegen rechtliche Herausforderungen und Stolperfallen in der täglichen Anwendung?

Diese und weitere rechtliche Fragen ist Referent und Rechtsanwalt Professor Axel Salzmann im Online-Seminar auf den Grund.

Außerdem hat das Seminar einen Einblick in die technische Umsetzung bezüglich interner Meldestellen und Meldesysteme gegeben, sowie in die Lösung von Bitbase, einem Anbieter eines digitalen Meldesystems sowie von Services als interne Meldestelle.

  • Wie ist ein Meldesystem aufgebaut?
  • Was muss es können?
  • Was ist hinsichtlich einer Meldestelle zu beachten?

Diese und weitere Fragen beantwortete Markus Vatter, Head of Privacy and IT Security von der Bitbase Group im zweiten Teil des Online-Seminars.

Mit freundlicher Unterstützung von: Bitbase Group

Achtung Pflichten: Was das neue Hinweisgeberschutzgesetz bedeutet

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