Private Internetnutzung in der Arbeit: Was ist erlaubt?

30.10.2025 11:07 Uhr
Mann im Firmenlager
Tablet, Laptop, Handy oder PC: Betriebsinterne Regelungen können festlegen, inwieweit Mitarbeiter die Arbeitsgeräte auch privat nutzen dürfen
© Foto: CStock/stock.adobe.com (generiert mit KI)

Private Internetnutzung im Job ist heikel: Wer zu viel surft, riskiert Abmahnung oder Kündigung. Eine klare Betriebsvereinbarung schafft Sicherheit. Was Mitarbeiter dürfen.

Ob Laptop, Handy oder PC: Erlaubt ist privates Nutzen betriebseigener Hardware eigentlich nicht. Mitarbeiter dürfen weder in der Arbeitszeit surfen noch große Datenmengen für private Zwecke herunterladen. Arbeitgeber sollten prüfen, welchen Weg sie gehen: Duldung, Erlaubnis mit Regeln oder Verbot.

Kurz eine E-Mail schreiben oder etwas recherchieren – private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist oft Alltag. Doch es gilt: Wer während der Arbeitszeit übermäßig surft oder gar strafrechtlich relevante Inhalte herunterlädt, riskiert eine Abmahnung oder Kündigung. Das Bundesarbeitsgericht stuft exzessives Surfen als schwere Pflichtverletzung ein.

Eine Lösung kann eine klare Betriebsvereinbarung sein, die festlegt, wann und in welchem Umfang private Nutzung erlaubt ist. Sie schützt Arbeitgeber vor Vorwürfen der Ungleichbehandlung und sorgt für Transparenz. Wer dagegen verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen – bis hin zur fristlosen Kündigung, etwa bei pornografischen oder sicherheitsgefährdenden Inhalten.

Unternehmen, die kein Risiko eingehen wollen, können die private Nutzung auch vollständig untersagen. Entscheidend ist: Klare Regeln schaffen Fairness und verhindern Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wann eine Abmahnung gerechtfertigt ist, welche Gründe für eine fristlose Kündigung ausreichen und was Arbeitgeber sonst noch beachten sollten, erfahren Abonnenten in diesem Beitrag. Außerdem gibt es auf VRplus ein Faktenblatt als PDF zum Herunterladen.

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