GDV: Haftungsrisiken für Manager, Vorstände und Aufsichtsräte steigen

13.11.2025 13:15 Uhr | Lesezeit: 3 min
Symbolbild Paragraf
Komplexere Pflichten und strengere Rechtsprechung führen laut GDV zu mehr Streitfällen und höheren Schadenersatzforderungen (Symbolbild)
© Foto: Andrey Popov / stock.adobe.com

Der GDV warnt vor steigenden Haftungsrisiken für Manager, Vorstände und Aufsichtsräte. Demnach nehmen Zahl und Höhe der D&O-Schäden deutlich zu – auch Berater geraten zunehmend in den Fokus.

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte deutscher Unternehmen sind laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zunehmend rechtlichen und finanziellen Risiken ausgesetzt. „Wer unternehmerische Entscheidungen trifft, soll heute nicht nur ökonomisch richtig, sondern auch juristisch unangreifbar handeln. Das immer dichtere Netz aus Pflichten, Nachweislasten und formalen Anforderungen droht zum Hemmschuh für unternehmerisches Handeln zu werden“, sagte Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.

Deutlich mehr Schadenfälle und höhere Summen

Die gestiegene Komplexität der Pflichten und das schwierige wirtschaftliche Umfeld spiegeln sich in der D&O-Versicherung wider. Laut GDV nahm die Zahl der gemeldeten Fälle von 2023 auf 2024 um knapp zwölf Prozent auf 2500 zu. Jeder Schaden kostete die Versicherer durchschnittlich mehr als 115.000 Euro – ein Anstieg von rund 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr. „Manager werden nicht nur öfter zur Kasse gebeten, sondern sollen auch höheren Schadenersatz zahlen“, sagte Käfer-Rohrbach.

Anmerkung der Redaktion: Die sogenannte D&O-Versicherung („Directors and Officers Liability Insurance“) ist eine besondere Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen. Sie schützt Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte vor finanziellen Folgen persönlicher Haftungsansprüche.

Insolvenzverwalter suchen gezielt nach Pflichtverletzungen

Neben verschärften Haftungsregeln beobachten Experten ein verändertes Anspruchsverhalten. „Um Schadenersatzansprüche durchsetzen zu können, suchen Insolvenzverwalter nach einer Unternehmenspleite gezielt nach vorwerfbaren Pflichtverletzungen bei der bisherigen Unternehmensleitung“, erklärte Wolfram Desch, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Co-Leiter des Fokusbereichs Versicherungen (D&O) bei der Kanzlei Graf von Westphalen. Auch Berater wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte gerieten zunehmend ins Visier von Schadenersatzforderungen.

Klagefreudige Investoren erhöhen das Risiko

Nach Angaben des GDV tragen auch neue rechtliche Rahmenbedingungen zur Zunahme der Streitfälle bei. „Massenklagen von Kunden, neue Möglichkeiten für Verbandsklagen und die aktuelle Rechtsprechung zum Schadenersatz nach Datenschutzverstößen führen zu einer Flut von Rechtsstreitigkeiten, die das Kostenrisiko von Unternehmen weiter erhöhen“, sagte Daniel Kreienkamp, Bereichsleiter Vermögensschadenhaftpflicht / Financial Lines der Ergo Versicherung AG. Wenn diese Schäden auf Pflichtverletzungen der Leitungsebene zurückzuführen seien, müssten Manager persönlich haften.

Dokumentation als Schutzmaßnahme

Um sich vor Haftungsansprüchen zu schützen, raten Experten zu umfassender Dokumentation. „Im unternehmerischen Alltag muss man in aller Regel unter Unsicherheit entscheiden. Im Streitfall sollten Manager aber in der Lage sein, ihre Entscheidungen vor Gericht gut begründen und mit Belegen untermauern zu können“, betonte Kreienkamp.


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