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Winterreifen für Lkw: Neue Vorschrift in Kraft

19.06.2017 11:04 Uhr
Winterreifen für Lkw: Neue Vorschrift in Kraft
Die Winterreifenpflicht für Lkw wird verschärft
© Foto: Picture Alliance/Picturedesk/Robert Kalb

Spätestens ab dem 1. Juli 2020 müssen auch die vorderen Lenkachsen von Lkw mit Winterreifen ausgestattet werden.

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Berlin. Die neuen Vorschriften zur Ausrüstung von Lkw mit Winterreifen sind am 1. Juni 2017 in Kraft getreten. Darauf weist der DSLV in seinem aktuellen Rundschreiben hin. Demnach sind spätestens ab dem 1. Juli 2020 neben den Antriebsachsen auch die vorderen Lenkachsen bei Lkw ab 3,5 Tonnen bei winterlichen Witterungsverhältnissen mit Winterreifen auszustatten. Normale M+S-Reifen werden noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen anerkannt. Voraussetzung ist jedoch, dass diese bis zum Jahresende 2017 produziert wurden. Als Winterreifen gelten ab dem 1. Oktober 2024 künftig nur noch Reifen, die mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind, betont der DSLV.

Die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde am 31. Mai 2017 im Teil I des Bundesgesetzblatts veröffentlicht. Die Änderungen betreffen sowohl die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), als auch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie die Bußgeld-Katalogverordnung. Gemäß Neufassung von § 2 Abs. 3a StVO dürfen Führer eines Kraftfahrzeugs dieses bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Winterreifen gemäß den Anforderungen des § 36 Abs. 4 der StVZO ausgerüstet sind. Eine frühere Inkraftsetzung der neuen Bestimmung kann laut DSLV nur dann möglich sein, wenn das Bundesverkehrsministerium dem Bundesrat einen Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen über die Auswirkungen der Winterreifenpflicht vorlegt. Einer Beschlussempfehlung der Ausschüsse für Verkehr, Innere Angelegenheiten und Recht, die ausgedehnte Winterreifenpflicht mit sofortiger Wirkung einzuführen, war der Bundesrat nach Intervention des DSLV und weiterer Verbände allerdings nicht gefolgt.

60 bis 75 Euro Bußgeld

Wer künftig mit unzulässiger Bereifung bei Glatteis oder Schnee unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Ordnet der Fahrzeughalter das Fahren mit unzulässiger Bereifung an oder lässt dies zu, wird eine Strafe in Höhe von 75 Euro fällig. (sno)

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KOMMENTARE


Peter Hoelzl

21.06.2017 - 21:01 Uhr

Für mich totaler Blödsinn.Was wir wieder brauchen sind FERNFAHRER, die ihr Handwerk verstehen, und nicht Truckdriver, die nur von einem Autohof zum anderen fahren und nicht mal selbst einen Reifen wechseln können!!!


Wolfgang Maatz

27.06.2017 - 17:37 Uhr

Zum Kommentar von Peter Hölzel:Sind Sie sicher, daß auch meinen, was Sie hier aufgeschrieben haben?Sie wechseln unterwegs Reifen? Wie soll das vonstatten gehen? Wenn Sie gut sind und viel Zeit haben, wechseln Sie unterwegs bestenfalls ein komplettes Rad.Freundliche Grüße aus Pirna


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