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Verkehrsrecht: Was Lkw-Fahrer bei Radlern zu beachten haben

07.03.2025 12:45 Uhr | Lesezeit: 1 min
Ein LKW biegt am 23. Juli 2020 an einer Kreuzung rechts ab, während ein Schild mit Aufschrift „Toter Winkel“ eines Schutzsystems hell aufleuchtet und Fahrradfahrer warnt. Zwar schauen Lastwagenfahrer beim Abbiegen in den Spiegel, die Fahrradfahrer im tote
Beim Abbiegen besteht die Gefahr, dass Radfahrer in den toten Winkel des Lkw geraten. Es kommt daher immer wieder zu Unfällen (Symbolbild)
© Foto: Julian Stratenschulte/dpa/picture alliance

Eine besondere Gefahr auch für Radfahrer geht immer wieder vom toten Winkel aus. Aber was ist eigentlich rechtlich festgelegt für Lkw? Rechtsanwalt Wolf-Henning Hammer gibt im Verkehrsrechtsblog der VerkehrsRundschau einen Einblick in Gesetze und greift Urteile auf.

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Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt gewisse Regeln auch für das Verhalten von Lkw- und Radfahrern vor. So dürfen Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Für alle Kfz gilt: Beim Überholen von Radlern muss ausreichend Abstand gehalten werden. Innerorts beträgt dieser mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter.

Den Gefahren, die vom toten Winkel ausgehen, sollten sich Fahrer bewusst sein. Denn auch wenn seit Juli 2024 der Abbiegeassistent für Lkw verpflichtend ist, es kommt weiterhin zu Abbiegeunfällen mit Radfahrern, so Rechtsanwalt Wolf-Henning Hammer von der Verkehrsrechtskanzlei Voigt regelt im Blog der VerkehrsRundschau. Wichtig sei auch die gegenseitige Rücksichtnahme. Damit würden viele Probleme im Spannungsfeld Rad und Lkw gar nicht erst entstehen.

Er führt verschiedene Urteile auf, die zeigen, wann die Betriebsgefahr des Lkw im Falle eines Unfalls zurücktreten kann und der Radfahrer allein haftet. Welche weiteren Regeln eine Rolle spielen – wie etwa die doppelte Rückschau sowie weitere Urteile rund um Radfahrer können Abonnenten im Verkehrsrechtsblog der VerkehrsRundschau im Profiportal VRplus frei lesen.

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