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Verbände: Grundsteuerreform verfassungswidrig

24.04.2023 11:03 Uhr | Lesezeit: 3 min
Steuerklärung 2020
Im Rahmen der Grundsteuerreform mussten alle Besitzer eines Grundstückes eine Feststellungserklärung abgeben. Nun äußern Experten verfassungsrechtliche Bedenken am Bundesmodell (Symbolbild)
© Foto: AndreyPopov / Getty Images / iStock

Zwei Verbände planen Musterklagen gegen die Grundsteuer. Ein von den Verbänden in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten sieht das Bundesmodell als verfassungswidrig an.

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Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und der Verband Haus & Grund planen in verschiedenen Bundesländern Musterklagen gegen das neue Grundsteuergesetz. Basis dafür ist ein von ihnen in Auftrag gegebenes Gutachten, dass das Bundesmodell als verfassungswidrig einstuft.

Das Bundesmodell gilt in 11 Ländern. Laut dem Gutachten verursache die Bewertung nach dem Bundesmodell strukturell eine mehr als doppelt so hohe finanzielle Belastung der Betroffenen im Vergleich zu den einfacheren Modellen in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.

Zu nah an der Einkommensteuer

Das Rechtsgutachten hat der Jura-Professor Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg erstellt. Er äußert verschiedene Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Unter anderem greife das Bundesmodell in den Bereich der Vermögen- und Einkommenssteuer ein, indem sich die Grundsteuer an dem Wert von Grund und Boden orientiert.

Der Professor kritisiert, dass der Bund kein eigenes Bewertungssystem schafft. Einkommens- und Grundsteuer müssten sich von der Verfassung her aber unterscheiden.

Sechs Musterklagen geplant

Bei der Vorstellung des Gutachtens verwiesen BdSt-Präsident Reiner Holznagel und Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke auf derzeit sechs geplante Musterprozesse in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und zwei in Nordrhein-Westfalen.

„Es ist offensichtlich, dass die neue Grundsteuer so nicht funktioniert und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führt“, erklärt Holznagel.

Gleichheitsgrundsatz verletzt

Ein weiterer Kritikpunkt des Gutachtens: Die Bodenrichtwerte würden „systematische Bewertungslücken“ aufweisen. Dies verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Als Beispiel führt es an, das die weniger attraktive Lage Berlin-Neukölln einen Bodenrichtwert von 3.200 gegenüber der attraktiven Gegend Berlin-Wannsee mit einem Bodenrichtwert von 1.500 aufweist (Werte vom 1. Januar 2022).

Außerdem sei die Bewertung im Rahmen des Bundesmodells sehr komplex und im Massen-Verfahren schwer anwendbar. Sie greife auf viele Parameter zurück, die zum Teil pauschalieren und gleichheitswidrig sind. Die Grundsteuerpflichtigen würden mit zu aufwendigen Mitwirkungspflichten belastet.  

Auch „individuelle öffentlich-rechtlichen Merkmale“ sowie „individuelle privatrechtlichen Vereinbarungen und Belastungen“ werden bei der Bewertung der Grundstücke nicht berücksichtigt. So würden maßgebliche Parameter gleichheitswidrig außer Acht gelassen, erklärt Kirchhof im Gutachten.

Immobilienwerte müssen demnach entweder genau anhand zahlreicher Kriterien oder in einfachen Pauschalierungen steuerlich bemessen werden. Das Bundesgesetz wähle einen verfassungswidrigen Mittelweg.

Grundlagenbescheide und Hebesetze

Ein weiterer Punkt: Es steht noch gar nicht fest, wie sehr die Grundstückseigentümer belastet werden. Das geschieht erst dann, wenn die Gemeinden die Hebesetze festgelegt haben. Zu diesem Zeitpunkt sind die meisten Grundlagen-Bescheide aber schon bestandskräftig.

Einspruch gegen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid

Experten raten dazu, bei verfassungsrechtlichen Bedenken Einspruch gegen den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid einzulegen. Diese Bescheide gehen dem eigentlichen Grundsteuerbescheid der Städte und Gemeinden voraus. Für den Einspruch besteht nur eine recht kurze Frist von vier Wochen.

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