München. Ist ein Unfall auf einen selbst verschuldeten Bedienungsfehler zurückzuführen, so muss die Vollkaskoversicherung nicht zahlen. Das hat das Amtsgericht München entschieden.
In dem Fall war ein Autofahrer mit einem Anhänger rückwärts gefahren. Durch unsachgemäßes Fahren verhakte sich die Anhängerkupplung seitwärts, so dass der Anhänger am rechten hinteren Kotflügel des PKWs aufschlug und dort in Höhe der Tankklappe eine rund 20 Zentimeter große Delle hinterließ.
Da hier kein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis vorlag, musste die Vollkaskoversicherung, der der Autofahrer den Schaden gemeldet hatte, nicht zahlen. Der Schaden betrug 1319 Euro einschließlich Kosten für den Kostenvoranschlag. (ctw/sv)
Amtsgericht München
Urteil vom 07.09.2011
Aktenzeichen 343 C 11207/11