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Urteil: Versicherung darf nicht doppelt abkassieren

28.02.2014 10:00 Uhr
Urteil: Versicherung darf nicht doppelt abkassieren
Ein Versicherungsnehmer fuhr jährlich weit mehr als die vertraglich festgelegte Kilometerzahl
© Foto: Fotolia/Erwin Wodicka

Bricht ein Versicherungsnehmer die Vertragsbedingungen, drohen ihm Sanktionen. Diese müssen aber angemessen bleiben.

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Stuttgart. Verstößt ein Versicherungsnehmer gegen Vertragsbedingungen, kann der Versicherer entweder eine Vertragsstrafe oder höhere Beiträge verlangen. Darauf wies das Oberlandesgericht Stuttgart hin. Bei einem Unfall flog auf, dass ein Fahrzeughalter weit mehr Kilometer pro Jahr fuhr, als er im Versicherungsvertrag angegeben hatte. Dieser sah dafür die Zahlung einer Vertragsstrafe vor. Gleichzeitig konnte der Versicherer höhere Beiträge verlangen – sogar für die vergangenen Jahre. Die doppelte Bestrafung benachteilige den Versicherungsnehmer unangemessen, so die Richter. Der Versicherer könne nur eine der beiden Sanktionen verlangen.  (ctw)

 

Urteil vom 25.07.2013
Aktenzeichen 7 U 33/13

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