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Urteil: Hohe Strafen wegen Subventionsbetrug

09.12.2021 09:49 Uhr | Lesezeit: 2 min
Erneut Freiheitsstrafen wegen Subventionsbetrugs
© Foto: Uli Deck/dpa/picture alliance

Ein Verantwortlicher eines Güterkraftverkehrsunternehmens hat bei der Förderung von Aus- und Weiterbildung betrogen. Das Amtsgericht Brake hat ihn nun zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt und weitere hohe Geldstrafen verhängt.

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Köln. Das Amtsgericht Brake hat eine neunmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung gegen den Hauptverantwortlichen eines Güterkraftverkehrsunternehmens sowie Geldstrafen zwischen 3000 und 30.000 Euro wegen Subventionsbetrugs gegen sechs weitere Mitwirkende verhängt. „Die zu Unrecht ausgezahlten Fördergelder in Höhe von 438.000 Euro müssen nebst Zinsen an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zurückgezahlt werden“, teilte das Amt am Donnerstag mit.

In den Jahren 2009 bis 2012 hatten die Verantwortlichen eines Güterkraftverkehrsunternehmens die ordnungsgemäße Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten gegenüber dem BAG vorgetäuscht, um unrechtmäßig Fördergelder zu erhalten, so das Amt. Dabei seien externe Dienstleister angehalten worden, wahrheitswidrig Leistungen als Weiterbildungsmaßnahmen zu deklarieren, die entweder gar nicht oder aber nur in einem deutlich geringeren Umfang stattgefunden hätten.

„Neben den strafrechtlichen Sanktionen hat in diesen und vergleichbaren Fällen der Subventionsbetrug weitreichende Folgen für die Verurteilten“, schreibt das BAG. Neben der Rückzahlung der zu Unrecht ausgezahlten Fördergelder inklusive Zinsen würden Antragstellende bei einer rechtskräftigen Verurteilung für drei Folgejahre von allen Förderprogrammen des Bundesamtes für Güterverkehr ausgeschlossen. (sn)

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