Hamm. Ist das Auto mit einem Start-Stopp-System ausgestattet, darf vor einer roten Ampel telefoniert werden. Das entschied nun das Oberlandesgericht Hamm. Der betroffene Fahrer telefonierte vor einer roten Ampel haltend. Der Motor hatte sich infolge der Start-Stopp-Automatik ausgeschaltet. Der Fahrer musste keine Geldbuße wegen unerlaubter Nutzung des Mobiltelefons am Steuer zahlen. Entscheidend für die Richter war, dass der Motor aus war und das Auto stand. Ob das Auto manuell ausgeschaltet wurde oder automatisch, könne keinen Unterschied machen, hieß es in der Urteilsbegründung. Wenn der Fahrer sofort aufhöre, sobald der Motor starte, dürfe er das. Danach müsse er jedoch beide Hände fürs Fahren einsetzen. (ctw/ms)
Urteil vom 09.09.2014
Aktenzeichen 1 RBs 1/14